Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist nicht notwendig, dass die Freistellung unter Anrechnung der Urlaubstrage in der Kündigung erklärt wird. Dies kann im Nachgang in einem separaten Schreiben passieren. Sie sollten lediglich die Kündigungsfrist prüfen. Sie beträgt zwei Wochen ab Zugang (und nicht ab Mitteilung per E-Mail). Rechnen Sie ab dem Tag des Erhalts per Post zwei Wochen drauf. Der 05.06.2019 wäre nur dann korrekt, wenn die Kündigung schriftlich gestern erhalten haben (ob persönlich übergeben oder Briefkasten spielt keine Rolle). Daher dürften wohl ein paar Tage mehr über den 05.06.2019 zu bezahlen sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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