Guten Abend,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Um letztlich genau sagen und bewerten zu können, was mit der von Ihnen zitierten Vertragsklausel gemeint ist, müsste wirklich der notarielle Vertrag in seiner Gesamtheit gelesen werden, um sehen zu können, in welchem Zusammenhang diese Feststellung steht und auf welchen konkreten Vertragsinhalt sie sich bezieht.
"Die Parteien erklären, dass sie DIESES ... ermittelt haben" bezieht sich sprachlich auf etwas, was zuvor vereinbart worden ist.
Ich gehe bei erster Einschätzung davon aus, dass der Notar nur klarstellen wollte, dass der zwischen Ihnen und Ihrem Mann vereinbarte Unterhalt und die anderen Regelungen nicht von ihm berechnet und/oder vorgeschlagen wurden.
Eine Anfechtung des Vertrages durch Ihren Mann käme nur dann in Betracht, wenn er bei Abschluss des Vertrages über eine von ihm abgegebene Erklärung geirrt hat oder von Ihnen über entscheidungserhebliche Tatsachen getäuscht worden ist, vgl. §§ 119
bzw. 123 BGB
.
Da Ihr Mann den Kontakt zu dem gemeinsam bekannten Anwalt und dessen Beratungstätigkeit vor Abschluss des notariellen Vertrages aber kannte, ist eine solche Konstellation sehr unwahrscheinlich. Bei Kenntnis der Umstände ist weder ein Irrtum noch eine Täuschung zu begründen, so dass Sie eine spätere Anfechtung nicht zu befürchten haben.
Im Zweifel können Sie natürlich Ihren Mann auf die Problematik ansprechen und eine ergänzende Erklärung beurkunden lassen. Allerdings wird das weitere Kosten verursachen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
mit "dieses" ist die Unterhaltshöhe sowie die Regelungen über den Wert der ETW und der Abzahlung gemeint.
Der Bekannte ist nur mein Bekannter, mein Mann kennt ihn nur durch die email die an mich ging - und mein Bekannter hat versucht es im für mich positiven Sinne zu "empfehlen" und dies nur "im Vertrauen" getan, würde also wohl offiziell keine Partei ergreifen. Ich hatte vorher recherchiert und gerechnet und meinen Bekannten gefragt ob diese Summen so durchsetzbar wären was er dann so bejate. Eigentlich waren es also meine Berechnungen, er gab sie aber quasi als seine aus wonach mein Mann das eher einsah und akzeptiert.Die Unterhaltshöhe entspricht in ungefähr der normalen Höhe, welche jeder Anwalt errechnet hätte,allerdings unbefristet (wozu mein Mann sich auch ohne meinen Bekannten vorher schon bereit erklärte!). Das Problem ist nur daß ich laut meinem Bekannten die mail nicht an meinen Mann hätte weitergeben sollen, da er nicht privat "berät", die wäre nur für mich gedacht gewesen, was ich aber leider nicht beachtete. Nun hat mein Mann die email meines Bekannten, worin aber eigentlich "meine vorherigen" Berechnungen nur von diesem bestätigt wurden.
Würde das denn als Täuschung gelten ?
Guten Abend,
was Sie jetzt schildern, weicht inhaltlich von dem ab, was Sie zunächst angegeben haben.
Ursprünglich hieß es:
"Er wusste von denTipps meines Bekannten und aufgrund dessen Anregungen haben wir uns dannunter uns persönlich geeinigt..."
Jetzt verstehe ich Ihre Ausführungen so, dass er nachträglich davon erfahren hat.
"Nun hat mein Mann die email meines Bekannten,..."
Wenn er bei Abschluss der notariellen Vereinbarung nichts davon wusste, ist die Situation anders als wenn er die Beratung kannte.
Dann könnte schon von einer Täuschung ausgegangen werden.
Sie sollten daher die Klärung mit Ihrem Mann suchen und ggf, eine Korrektur des Verrages erwirken.
Mit freundlichen Grüßen