Sie sollten zunächst gegen Ihren ehemaligen Freund Strafanzeige und Strafantrag stellen. Dies kann am einfachsten von Ihnen persönlich bei der nächsten Polizeidienststelle geschehen. Nehmen Sie hierzu auch die Ihnen vorliegenden Beweismittel mit und zeigen Sie sie bei der Anzeigenerstattung vor.
Das weitere Vorgehen in strafrechtlicher Sicht hängt dann davon ab, ob die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnimmt oder aber Sie auf den Privatklageweg verweist. Da es sich hier um Tagen in einem öffentlichen Internetforum handelt, dürften die Aussichten gut stehen, daß die Staatsanwaltschaft selbst ermittelt.
Unabhängig von der strafrechtlichen Seite sollten Sie Ihren ehemaligen Bekannten aber auch zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen, was dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn Sie seine Täterschaft nachweisen können, er die Tat also z.B. gegenüber einem Dritten zugegeben hat. Hierfür sollten Sie sich allerdings der Hilfe eines Anwalts bedienen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
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