Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei einer gezielten Hetze gegen Mitglieder einer Partei liegt ein öffentliches Interesse vor. Hier sollten Sie und die anderen Betroffenen auf jeden Fall Strafantrag stellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
Freiheitsweg 23
13407 Berlin
Tel: 03080571275
Web: http://www.ra-bernhard-mueller.de/
E-Mail:
Rechtsanwalt Bernhard Müller
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Nachfrage: Empfiehlt sich dabei eine Anzeige gegen den im Impressum genannten Betreiber der Website, oder eine Anzeige gegen "Unbekannt"....sprich die User dieses Forums, welche ja unter Fantasienamen ohne erkennbaren Bezug zu ihren wahren Identitäten diese Vorwürfe, Aussagen und Kommentare verfassen?
Mit den besten Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
der Strafantrag ist gegen Unbekannt zu stellen.
Gegen den Betreiber der Webseite gibt es nur zivilrechtliche Ansprüche auf Löschung.
Mit freundlichen Grüßen