Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Verleumdung Trainer

12. Juli 2020 23:49 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Hallo!

Ein Freund von mir hat mal zu mir gesagt, das Training vom Handballtrainer *** ist echt schlecht.
Weil ich das selbst herausbekommen möchte, habe ich den Trainer angeschrieben und es ihm gesagt, was mein Freund über ihn gesagt hat.
„Sehr geehrter Herr ***, mein Freund *** hat gesagt, Ihr Training ist schlecht und überhaupt sind die schlechtesten Trainer in Hamburg Herr *** und Herr ***. Ich möchte mich aber lieber selbst davon überzeugen, weil ich von Geschwätze nicht viel halte und zum Training vorbei kommen. Viele Grüße, "

Jetzt will mich der Trainer wegen Verleumdung anzeigen.
Ich habe es ihm doch einfach nur mitgeteilt, was mein Freund über ihn sagte und ich möchte mir das Training sowieso selbst ansehen.

Ich verstehe es echt nicht.
Kann er mich anzeigen?

13. Juli 2020 | 02:55

Antwort

von


(517)
Harmsstraße 83
24114 Kiel
Tel: 0431 88 70 49 75
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Lembcke-__l104631.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Nein, eine Anzeige hat meines Erachtens keine Aussicht auf Erfolg.

§ 187 StGB (Zitat)

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es fehlt schon an den notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen.

"Wider besseren Wissen", d.h. Sie müssten vom Gegenteil schon überzeugt sein (Falschbehauptung)
"unwahre Tatsache" es muss für Sie schon bewusst falsch sein, was Sie äußern.
"Verächtlichmachung" es muss die Person über das üblich Maß hinaus kränken.#
"Herabwürdigen" auf verletzende Weise nicht mit dem nötigen Respekt, nicht seiner Würde, seinem Wert entsprechend müssten Sie den Trainer behandeln.

All dies trifft vorliegend nicht zu.

Insbesondere auch unter dem Aspekt, dass Sie sich gemäß Ihrer Erklärung gerade vom Gegenteil überzeugen wollen, und der Behauptung für sich genommen nicht (noch nicht) zustimmen.

Gleiches gilt für die Behauptung der Bunddestraiener hat keine Ahnung vom Fussball.

Demzufolge kann er Sie zwar anzeigen, aber dabei käme nichts heraus, da Sie sich mit Ihrer Erklärung nicht strafbar gemacht haben, da Sie lediglich eine subjektive Meinung (Art. 5 GG ) eines anderen wiedergegeben haben, die weder verächtlich noch beleidigend im strafrechtlichen Sinne ist und welche Sie selbst nicht per se glauben, sondern sich vom Gegenteil überzeugt wissen wollen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sascha Lembcke

ANTWORT VON

(517)

Harmsstraße 83
24114 Kiel
Tel: 0431 88 70 49 75
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Lembcke-__l104631.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Inkasso, Vertragsrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER