Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Zu a) Sie müssen fristgerecht Widerspruch einlegen. Sodann sollten Sie einen Schweizer Anwalt mit der Ihrer Vertretung beauftragen. Für eine ordnungsgemäße Verteidigung ist Akteneinsicht zwingend erforderlich. Da in solchen Fällen stets ein Prozesskostenrisiko besteht, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie weitere Schritte einleiten wollen.
Zu b) In der Schweiz können Verkehrsübertretungen drei Jahre lang verfolgt werden und die Strafe zwei Jahre beigetrieben werden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
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