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Verkehrsunfall unklar wie ich mich verhalten soll

18. Juli 2005 14:38 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Am Samstag morgen um 3.55 h wurde bei mir der linke Aussenspiegel durch einen Unfall zerstört, der Fahrer des Fahrzeugs hat meinen speigel mit seinem abgerissen bzw. so zerdeppert, dass mein Speigel ausgetauscht werden muss. Zwar hat er angehalten und sich geoutet, aber ich versuche seit Samstag vergeblich ihn zu erreichen obwohl er mir Festnetz und Handynummer gegeben hat. Die Versicherung des Schädigers habe ich vom Zentralruf bekommen, allerdings müssen die ihn erst anschreiben, bevor ich eine Zusage zur eventuellen Regulierung bekommen kann.
Was kann ich jetzt tun, Reparatur auf eigene Kosten und hinterher dem Geld nachlaufen. Fahren mit dem Auto ist recht problematisch aber natürlich nicht unmöglich

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:

Da die Schuldfrage in Ihrem Fall eindeutig ist, können Sie sich problemlos der Hilfe eines Rechtsanwaltes bedienen. Dieser kann das weitere „Schadensmanagement“ übernehmen. Der Gegner ist verpflichtet, auch diese Kosten zu übernehmen.

Wenn Sie bereits vorab reparieren lassen, sollten Sie unbedingt den Schaden beweistechnisch sichern (Fotos). Lassen Sie die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen. Die Versicherung wird diese Kosten ersetzen müssen. Weiterhin steht Ihnen (unabhängig vom Anwalt) eine Auslagenpauschale von 30 € zu – wenn Sie selbst anmelden, sollten Sie diese ebenfalls geltend machen.

Sie sollten aufpassen, den ohne linken Außenspiegel ist Ihr Fahrzeug mit Sicherheit nicht mehr verkehrstüchtig.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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