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Kindergeld Anspruch wenn Kinder in Marokko sind

9. Oktober 2022 21:23 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Guten Tag, habe eine Frage.

Habe ein Gewerbe in Deutschland und bin in Deutschland gemeldet.

Meine Ehefrau lebt in Marokko mit den Kindern. Die Kinder gehen dort zu Schule.

Habe ich Anspruch auf Kindergeld?

Vielen Dank

Gruss

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bezieht Ihre Frau irgendwelche Leistungen (Kindergeld oder vergleichbar?). Welche Staatsangehörigkeit haben Sie beide?

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 10. Oktober 2022 | 00:11

Guten Tag Frau Seiter,

Wir haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit.

Nein wir bekommen gar keine staatlichen Leistungen.

Vielen Dank

Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Oktober 2022 | 09:00

Sie erfüllen zwar die Anspruchsvoraussetzungen des Wohnsitzes (Paragraph 62 EStG, jedoch leben die Kinder nicht bei Ihnen. Ihre Frau ist Deutsche und könnte einen Antrag stellen - geleistet werden darf nur einmal. Hierzu wäre es erforderlich Zusprüchen, ob Marokko ein Abkommen hat.

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