Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die schweizer Behörden werden Sie nicht vergessen und versuchen bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung, die Strafe zu vollstrecken.
Da es zwischen Deutschland und der Schweiz derzeit kein Vollstreckungsabkommen gibt, ist das nur auf dem Territorium der Schweiz möglich.
Geldstrafen können in der nicht vollstreckt werden.
Die schweizer Behörden werden Sie und das Fahrzeug auf eine Fahndungs- bzw. Ausländerliste setzen. Sobald Sie wieder in die Schweiz einreisen, besteht das Risiko, dass Sie verhaftet werden und eine Ersatzfreiheitsstrafe unmittelbar vollstreckt wird, sofern Sie das Geld nicht aufbringen können.
Dies könnte eine Festnahme und das Verbringen in Haft bedeuten.
Die Vollstreckungsverjährung tritt in der Regel nach 5 Jahren ein. Nach Ablauf dieser Frist können Sie ohne Risiko wieder in die Schweiz einreiseB
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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