Sehr geehrter Ratsuchender,
hier werden Sie mit einer Geldbuße rechnen müssen, die bei ca. 400 CHF einschließlich der Kosten liegt. Ein Fahrverbot ist nicht anzunehmen, da dazu eine Gefährung Anderer hätte hervorgerufen werden müssen, was nach Ihrer Darstellung nicht der Fall ist.
Ignorieren Sie die Anhörung, wird ein Bußgeldbescheid erfolgen, gegen Sie dann - zweckmäßigerweise unter Zurhilfenahme eines schweizer Kollegen - Einspruch (Einsprache) erheben können - die Verjährung beträgt aber in der Schweiz drei Jahre.
Da Sie hier erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung und dem Verstoß haben, rate ich Ihnen, einen schweizer Kollegen zu beauftragen, damit dieser dann nach Akteneinsicht, die unumgänglich ist, die entsprechenden Schritte einleiten kann - wie Sie selbst festgestellt haben, ist wegen des ständigen Aufenthalt in der Schweiz das "aussitzen" nicht zweckmäßig.
Zwar haben die schweizer Behörden noch keinen Zugriff auf die Meldedaten; allerdings sollte eine Ummeldung des Fahrzeuges gleichwohl stattfinden, da die bisher nicht vorgenommene Ummeldung ein Ordnungswidrigkeit darstellt, die auch dann von deutschen Behörden verfolgt und mit einen Bußgeld belegt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Diese Antwort ist vom 23.04.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Hallo Frau True-Bohle,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Darf ich Ihren Worten entnehmen, dass ich mit höheren Kosten rechnen muss, wenn ich die Anhörung ignoriere? In anderen Foren habe ich von drakonischen Geldbussen gelesen, inwieweit kann ich mich auf ihre Angaben bzgl Kosten/Fahrverbot verlassen?
Danke!
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Angabe der Geldbuße kann zu annähernd erfolgen. Nur nach erfolgter Akteneinsicht kann eine nähere Einschätzung erfolgen. Deswegen kann meine Angabe auch nur ein Anhaltspunkt sein.
Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass Sie wegen der Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung einen Kollegen beauftragen sollten.
Ignorieren Sie die Anhörung, wird ein Bußgeldbescheid erfolgen. Unter Umständen könnte aber eine Herabsetzung der Geldbuße erreicht werden, wenn Ihre Einwendungen bekannt sind.
Letzendlich kann eine genaue Einschätzung erst dann erfolgen, wenn die Akteneinsicht erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True- Bohle