Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Nein, Sie dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Hersteller deren Produkte verkaufen.
Es handelt sich in der Regel um Waren, deren Verkauf der Hersteller und Rechteinhaber genehmigen / lizensieren muss. Nur wenn Sie vom Hersteller / Rechteinhaber eine entsprechende Lizenz erwerben, dürfen Sie die Waren auch verkaufen.
Der Verkauf ist nur dann erlaubt, wenn die folgenden Voraussetzungen zusammen vorliegen:
• Die Markenware muss durch den Inhaber der Marke oder einen Dritten, der dazu ausdrücklich vom Rechteinhaber bestimmt worden ist, in den geschäftlichen Verkehr eingebracht worden.
• Dieses Inverkehrbringen muss im Inland oder einem EU-Land erfolgen.
• Der Markeninhaber darf keine berechtigten Interessen gegen den Weiterverkauf bzw. das Benutzen der Marke haben.
Wenn in Ihrem Fall der Großhändler ausdrücklich vom Markeninhaber ermächtigt worden ist, die Ware zu verkaufen und auch den Weiterverkauf durch Sie zu autorisieren, dann können Sie die Ware auch anbieten.
Ideal und sicher wäre es daher, wenn Sie trotz der Bestätigung des Großhändlers beim Rechteinhaber nachfragen und sich das Ganze absichern lassen.
Machen Sie das nicht und war der Verkauf nicht genehmigt, droht eine Abmahnung. Folge wäre, dass Sie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und hohen Schadensersatz zahlen müssten.
Ob Sie die Ware im Laden oder bei eBay verkaufen, kann im Ergebnis dahinstehen, da das LG Berlin entschieden hat, dass der Rechteinhaber den Verkaufsweg nicht vorschreiben darf.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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