Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob der Hersteller die weitere Zusammenarbeit beendet oder nicht obliegt weniger einer rechtlichen Basis, als allein seiner Entscheidung.
Hier war zum damaligen Zeitpunkt Bedingung, dass Sie eine Schaufensterfläche haben.
Der Vertragspartner wollte nur unter dieser Bedingung liefern.
Ob dies letztlich aber auch vertraglich so ausdrücklich festgehalten wurde, weiß ich nicht, da ich den Vertrag nicht kenne.
Wenn die Schaufenster-Adresse nunmehr wegfällt, kann der Hersteller die weitere Zusammenarbeit grundsätzlich auch kündigen.
Wenn er dies - Schaufenster - zur Bedingungen machen will, kann er das machen.
Sie haben dann keine rechtliche Handhabe, ihn dazu zu zwingen, den Vertrag zu erfüllen bzw. fortzuführen.
Einzig und allein im Vertrag ggf. geregelte Kündigungsfristen sind einzuhalten.
Der Vertragspartner darf nicht "Heute auf Morgen" kündigen, wenn das Schaufenster wegfällt.
Aber mit entsprechender Frist kann die Zusammenarbeit dann beendet werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Hallo ,
danke für die Antwort ,aber sie war nicht ganz befriedigend für mich. Es sind zwischen mir und dem Lieferanten keinerlei Verträge unterschrieben worden, sondern es fand lediglich ein lockeres Gespräch auf der Messe statt.Daraufhin wurden meine Daten und die Lieferadresse aufgenommen.Ebenso fand auch nie ein Vertreterbesuch im Laden statt.Ich habe auch keine AGBs wo so etwas drin stehen könnte unterschrieben. Oder aktzeptiert man diese mit dem bestellen der Ware automatisch?
Da ich gute Umsätze erziele und dem Vertreter keine grosse Mühe bereite ,denke ich das still schweigen herrscht,aber ich wollte halt irgendwie eine Sicherheit ,wenn ich demnächst die Änderung der Lieferadresse beantrage und es da vielleicht Schwierigkeiten gibt .
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Wenn dem so ist, dann dürften auch keine Schwierigkeiten auftreten.
Melden Sie einfach die neue Adresse und dann läuft erstmal alles weiter.
Ansonsten kann der Vertragspartner natürlich trotzdem jederzeit mit Frist von einem Monat den Vertrag beenden - egal aus welchem Grund.
Es gibt aber keine besonderen gesetzlichen Grundlagen für Ihren Fall.
Mit freundlichen Grüßen