Verkauf von Chloe Sonnenbrillen
| 23.06.2007 14:11
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von einem geschäftspartner aus England im letzten Jahr einen Posten mit Chloe Sonnenbrillen gekauft. Der Posten wurde mir mit Papieren verkauft und mir wurde auch versichert, das die Ware in der EU frei verkäuflich sei.
Vor ca. 3 Monaten habe ich den Rest der Brillen weiterverkauft. Leider sind folgende Probleme aufgetreten. Zuerst wurde behauptet, die Ware sei nicht original, was ich ja durch die Dokumente belegen konnte, jetzt wird auf eine Rücknahme gedrängt, weil der Käufer, der die Brillen bei mir erworben hat, mir folgendes vorhält:
Guten Tag, Herr J.,
nach einigen Telefonaten, u.a. mit Marcolin, liegt der Fall wie folgt:
L’Amy in Frankreich hat seit mindestens fünf Jahren die Lizenz für die Chloé-Brillen und stellt diese auch her. Siehe Link
http://www.wer-zu-wem.de/lizenzmarken/Brillen.html
L’Amy hat auch die alleinigen und offiziellen Vertriebsrechte für Deutschland – und dürfte Druck auf ebay und auf jeden
Gewerbetreibenden ausüben, der nicht auf dem offiziellen Vertriebsweg seine Waren erworben hat.
Marcolin in Italien hatte vorher die Lizenz für die Produktion und den Vertrieb der Brillen. Marcolin hatte
noch die Abverkaufsrechte der bereits produzierten Ware, bevor die Rechte auf L’Amy übergingen. Daher stammen
wahrscheinlich auch diese Brillen. Das ist aber schon mehrere Jahre her (siehe Datum auf Rechnung/Lieferschein).
Die Problematik liegt darin, daß ein zeitnaher Abverkauf durch uns nicht vorliegt, d.h. die Ware wurde nicht vor einigen Wochen von
Marcolin durch den Lieferanten aus England aufgekauft, sondern vor mehreren Jahren – und Marcolin hat seit Jahren keine Rechte mehr.
Marcolin hat mir zu verstehen gegeben, daß L’Amy es nicht dulden wird, daß wir die Brillen verkaufen, weil nur sie die
alleinigen und offiziellen Vertriebsrechte für Deutschland haben (Straftatbestand: unbefugter Vertrieb von Markenprodukten).
Marcolin selbst würde rigoros gegen einen Gewerbetreibenden vorgehen, der diese Brillen veräußert, wenn es um eines ihrer Lizenzen gehen
würde – es geht hier um viel Geld. Wir könnten mit einer Abmahnung rechnen, danach müßten wir die Lieferanten der Brillen und unsere Kunden,
die bereits gekauft haben, offenlegen. Die Abmahngebühren dürften nach meinen Recherchen etwa 1000 EUR pro Geschäftspartner betragen.
Fakt ist: Die Ware ist in Deutschland nicht frei verkäuflich, weil weder Sie noch ich eine Lizenz von L’Amy haben. Auf die Lizenz von Marcolin
können wir uns nicht berufen, die ist schon seit vielen Jahren nicht mehr existent. Sie hätten die Ware an mich nicht verkaufen dürfen, weil Sie auch
kein offizieller Lizenzpartner sind.
Der letzte Kunde will die Ware zurückgeben, ich muß und werde die Ware aus den Outletgeschäften, denen ich sie zur Verfügung gestellt
habe, abholen lassen; Im Endeffekt wollen wir alle Geld verdienen und uns nicht mit Rechtsanwälten, Gerichten und Lizenznehmern streiten – das kostet
nur Geld und bringt viel Ärger. Geschäftspartner in Gefahr zu bringen ist auch nicht Sinn der Sache.
Wir beide sollten klären, wie wir die Rückabwicklung der verbliebenen Ware gestalten. Bitte rufen Sie mich hierzu an:
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Ich muß gestehen, das ich bisher davon ausgegangen bin, wenn man original Ware erhält, mit Papieren und die über einen offiziellen vertriebskanal geflossen sind, das es sich um ein legales Geschäft handelt. Verstehen tu ich das ganze nicht mehr.
Ich würde gerne von Ihnen wissen, wer denn Recht hat und wie ich mich verhalten sollte. Was soll denn zukünftig noch alles passieren, damit man sich bei einem Geschäft keine Gedanken mehr machen muß?
Für Ihre Mühen bedanke ich mich jetzt schon recht herzlich.
MfG
O.J.