Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Gemäß Par. 23 Abs. 1 S. 1 EStG beträgt die sog. Spekulationsfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften 10 Jahre im Hinblick auf denZeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung des Grundstücks. Wielange der Verkäufer hier Eigentümer gewesen ist, ist mir nicht bekannt, weshalb die Frage nicht abschließend beurteilt werden kann.
Die Höhe einer möglichen Grunderwerbssteuer ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Berlin beträgt Sie beispielsweise 6,0%.
Eine abschließende Beurteilung ist erst in Kenntnis aller Details möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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Wir haben vor fünf Jahren den Garten gepachtet und sind nur Eigentümer des Bungalows. Trifft die Spekulationsfrist tatsächlich zu und welche Folgen hatte ein frühzeiger Verkauf?
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Wenn Sie das Grundstück samt Bungalow jetzt weiterverkaufen wollen, ist die oben beschriebene Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen und Sie müssten den Kaufpreis versteuern.
Eine abschließende Beurteilung ist erst in Kenntnis aller Details Ihres Falles möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt