Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich diese im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:
Ich gehe zunächst davon aus, dass Sie bei e-bay nicht als gewerbliche Verkäuferin angemeldet sind.
Ferner gehe ich davon aus, dass Sie in Ihrer Auktion keinen Haftungsausschluss wirksam vereinbart haben.
Rechtlich gesehen hat der Käufer, vertreten durch seinen Anwalt, den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und begehrt nun die Rückabwicklung des Vertrages.
Dem Käufer steht ein solches Rücktrittsrecht jedoch nur zu, wenn das Radio einen Sachmangel i.S.d. § $34 Abs. 1 BGB aufweisen würde.
Hierzu gilt Folgendes:
1.)
Die Gebrauchsspuren können ein Rücktrittsrecht des Käufers schon deshalb nicht begründen, da der Käufer durch die Beschreibung in Ihrer e-bay Auktion bereits vor dem Kauf über vorhandene Gebrauchsspuren in Kenntnis gesetzt wurde, so dass er diesen Mangel nicht geltend machen kann (§ 442 Abs. 1 BGB
).
2.)
Die vom Käufer weiter geltend gemachten Funktionsbeeinträchtigungen würden grundsätzlich einen Sachmangel darstellen. Allerdings müssten diese Mängel zum einen tatsächlich bestehen und zum anderen bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben (Zeitpunkt des sog. Gefahrübergangs, §§ 446
, 447 BGB
).
Hierfür wäre der Käufer beweispflichtig, d.h. er müsste vor Gericht beweisen, dass die Radio-Navigationseinheit die von ihm behaupteten Mängel aufweist und diese Mängel auch bereits vor Gefahrübergang vorgelegen haben.
Da das Radio bei Ihnen noch lief und alle Funktionen einwandfrei waren, kann dem Käufer ein solcher Beweis nicht gelingen.
Nach alledem rate ich Ihnen, den Anspruch zurückzuweisen und das weitere vorgehen der Gegenseite abzuwarten. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie einen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.
Diese Antwort ist vom 10.02.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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