Eine ETW wurde zu gleichen Teil gekauft und gesamtschuldnerisch finanziert. Kann man nach Trennung bzw Scheidung die Auflösung erzwingen, wenn der ehemalige Partner den Verkauf dauerhaft blockieren will ?
vielen Dank für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:
Zunächst gehe ich davon aus, dass Sie und Ihre Nochehefrau Miteigentümer der Immobilie zu je 1/2 sind. Nachdem mit Ihrer Nochehefrau keine Einigung über die Verwertung der ETW zu erzielen ist, sind Sie als Miteigentümer berechtigt, die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft im Sinne des § 180 ZVG
zu beantragen. Um den Antrag auf Teilungsversteigerung stellen zu können, bedarf es keines vollstreckbaren Titels ( § 181 Abs. 1 ZVG
). Nach der Zwangsversteigerung folgt die Auseinandersetzung der Miteigentümer, d.h. der Erlös ist zwischen den Miteigentümern aufzuteilen. Sollte Ihnen ein aktuelles Wertgutachten über Ihre ETW vorliegen, ist es zu empfehlen dieses aus Kostenersparnisgründen dem Antrag auf Teilungsversteigerung beifügen.
Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Petry-Berger
Rechtsanwältin