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| 14. November 2007 19:14 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Wie hoch werden die Anwaltskosten sein, wenn ich nur mit Hilfe eines Anwaltes meinen geschiedenen Mann dazu bewegen kann, mir die Hälfte des gemeinsamen schuldenfreien Hauses, in dem er mit zwei Mieterinnen lebt,für 90000 €
abzukaufen? Muss ich für den Erlös Steuern bezahlen -das Haus befindet sich seit über 10 Jahren in unserem Besitz.

14. November 2007 | 19:30

Antwort

von


(141)
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Der Erlös ist nicht einkommensteuerpflichtig, da die 10-Jahres-Frist abgelaufen ist (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG ).

Nach § 3 Nr. 5 GrEStG ist der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers IM RAHMEN DER VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNG nach der Scheidung des Weiteren grunderwerbsteuerfrei. Diese Vorschrift verlangt lediglich einen sachlichen Zusammenhang; eine zeitliche Befristung sieht sie nicht vor.

An Anwaltskosten können Sie ca. 1.700,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer einkalkulieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.
Einstweilen verbleibe ich

mit besten Grüßen

Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt

E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann. Im Übrigen ist der Umfang der gegebenen Antwort auch abhängig von der Höhe des ausgelobten Einsatzes.


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