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Verkäufer kopiert meine Artikelbeschreibung und veräußert meine Geschäftsidee

14. August 2010 20:09 |
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Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Norman Dauskardt

Guten Tag!

Heute bin ich per Zufall auf einen Verkäufer gestoßen, der genau die gleiche Artikelbeschreibung verwendet, welche ich selbst geschrieben habe.

Zudem ist/war er mein Kunde und hat diese Existenz bei mir erworben, nun verkauft diese "Existenz" weiter. Dabei ist diese von mir.

Ich kann Ihnen dann auch gerne die Artikelnummer von meiner Auktion mitteilen. Vor allem verkauft er dies nun mehrfach. Screenshots habe ich bereits erstellt.

Nun meine Frage:
- Welche rechtliche Schritte kann ich einleiten?
Da der Verkäufer a.) mein Text ohne Erlaubnis kopiert und verwendet hat b.) dieser auch meine Geschäftsidee ohne meine Erlaubnis verbreitet.
- Was könnte ich dadurch ca. an Kosten verlangen?

Anschließend würde ich gerne einen Anwalt damit beauftragen, allerdings ist dies nicht Bestandteil der Aufgabe.

Viele Grüße
Sukama

Sehr geehrter Ratsuchender,

für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:

Eine Geschäftsidee kann leider per se nicht geschützt werden. Texte, die aus einer Geschäftsidee herrühren, bzw. sie beinhalten, können allerdings nach dem Urheberrecht geschützt sein.

Hier muss allerdings erst die konkrete Artikelbeschreibung gesichtet werden, um eine Aussage zu deren Schutz nach dem Urheberrecht treffen zu können.

Stellt das Kopieren bzw. der Verkauf der Beschreibung eine Urheberverletzung dar, können Sie Unterlassung und Schadensersatz von dem Verkäufer verlangen. Diese Ansprüche können mittels einer Abmahnung geltend gemacht werden. Notfalls lassen sich die Ansprüche auch gerichtlich durchsetzen.

Als Maßstab für den Schadensersatz wird eine gängige Lizenzgebühr angesetzt. Es wäre also zu prüfen, welcher Geldbetrag als Lizenzierung für die Weiterveräußerung des Textes üblich gewesen wäre. Auch hier kann eine Zahl allerdings erst nach Sichtung des konkreten Sachverhalts genannt werden.

Weiterhin wäre bei Ihnen die Prüfung eines Verstoßes gegen den Kaufvertrag seitens des Käufers zu prüfen. Die Frage, was Sie genau verkauft haben, spielt für Ihren Fall eine erhebliche Rolle.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Gern stehe ich Ihnen dafür unter den unten angegebenen Kontaktdaten und unter Anrechnung der hier bereits geleisteten Vergütung zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.

Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Norman Dauskardt
- Rechtsanwalt -


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