Ich habe am 17. feb 2015 meinen Strafbefehl wegen Alkohol am Steuer erhalten (2,18 Promille)
Nun sind mehr als 10 Jahre vergangen, ich habe die MPU sowie die 1 jährige Alkohol Abstinenz nie gemacht, da ich den Führerschein in einer Großstadt nicht gebraucht habe. Ich habe nun gelesen das der Eintrag aus der Verkehrsakte nach 10 Jahren gelöscht wird und ich meinen Führerschein neu beantragen kann ohne die Abstinenz und MPU gemacht zu haben. Ist das so richtig ? Und wie wäre dann das weitere Vorgehen?
Sollten sie weiter Daten zur besseren Beantwortung benötigen kann ich diese gerne nachreichen.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Die Tilgungsfrist beträgt gemäß Par. 29 Abs. 1 Nr 3 StVG hier zwar 10 Jahre, allerdings beginnt diese Frist erst nach Par. 29 Abs. 5 S. 1 StVG, also 5 Jahre nach Rechtskraft des Urteils. Somit beträgt die Frist insgesamt 15 Jahre.
Ich bedauere, Ihnen kein für Sie günstigeres Ergebnis mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht