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Verhandlung - noch keine Akteneinsicht

29. Oktober 2007 11:45 |
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Strafrecht


Ich mach es kurz

Am 07.11.07 Termin zur Hauptverhandlung zur Zeit in Haft.
Entlassung am 08.11.07. Akte liegt bei der STVK wg. 2/3 bzw. Weihnachtsentlassung. Akte wurde bereits mehrmals vom vertretenden RA angefordert zu EInsicht, liegt aber immer noch nicht vor. Die Akte wird wahrscheinlich noch länger bei der STVK bleiben, da der Beschluss zur Weihnschtsentlassung noch nicht zugestellt wurde. Mein ANwalt ist momnetan im Urlaub.
Kann mein Anwalt die Verhandlung verschieben, da weder er noch ich EInsicht in die Akte hatten oder ist dem Gericht das egal?

Sehr geehrte Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage. Diese darf ich Ihnen anhand der mir zur Verfügung gestellten Informationen sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Vorab darf ich darauf hinweisen, dass eine Verlegung eines Gerichtstermines grundsätzlich nicht von Amts wegen erfolgt. Vielmehr ist regelmäßig ein entsprechender Antrag an das Gericht erforderlich.

Grundsätzlich haben weder der Angeklagte noch der Verteidiger einen Anspruch auf Verlegung des Termines zur Hauptverhandlung. Dennoch muss der vorsitzende Richter bei der Entscheidung über den Verlegungsantrag im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Beteiligten und das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegeneinander abwägen. Die nicht erteilte Akteneinsicht könnte demnach im Einzelfall zu einer Terminsverlegung führen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Für eine einmalige Nachfrage stehe ich selbstverständlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,


Hauke Flamming
Rechtsanwalt

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