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Vergleichsangebot erhalten, Schulden damit erlassen

| 21. März 2015 16:10 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Katharina Helmerking

Hallo,

kurz und schmerzlos.
Ich habe aus meiner Selbständigkeit Schulden.
Ich habe mit einem Gläubiger einen Vergleich ausmachen können.

Schriftlich erhielt ich folgendes als Bestätigung

"Sehr geehrter ...,
in vorgenannter Angelegenheit teilen wir nach Rücksprache mit dem Kunden mit, dass dieser mit einer Vergleichszahlung von 5000 € sich einverstanden erklärt. Dem Zahlungseingang sehen wir bis spätestens zum 31.3.2015 entgegen"

Auch der Fehler im Satzbau war so enthalten.
Die Angelegenheit ist richtig im Titel benannt. Es steht drin, dass sich der Gläubiger mit einer Vergleichszahlung von 5000 € einverstanden ist.

Ich möchte jetzt noch die rechtliche Sicherheit haben, dass die so erhaltene Formulierung, definitiv dazu führt, dass die Restforderung von meiner Seite aus nicht mehr zu zahlen ist.
Also wenn ich die Vergleichssumme bezahlt habe ist der Rest der Forderung somit verfallen und es besteht kein Anspruch seitens des Gläubigers gegen mich.

Bedeutet der Begriff "Vergleichszahlung", dass ich keine weiteren Zahlungen mehr durchführen muss oder gibt es in dem kurzzeiligen Brief noch Optionen des Gläubigers, dass er mir noch weiteres Geld aus der Tasche ziehen kann.

Gibt es etwas, dass noch mit drin stehen müsste oder bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich die 5000 bezahlt habe?

Danke bereits jetzt im Vorraus.


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich befürchte, das genannte Schriftstück wird den Gläubiger nicht davon abhalten, weiterhin gegen Sie vorzugehen. Der Gläubiger hat ja nicht einmal selbst das Schreiben verfasst, sondern ein Dritter, so dass sich die Frage stellt, ob dieser Dritte überhaupt den eigentlichen Gläubiger vertreten darf.
Zudem fehlt eine deutliche Aussage, dass die Restforderung erlassen wird. "Vergleichszahlung" kann alles mögliche bedeuten, ggf. auch, dass Sie den Rest später zahlen.

Besser Sie setzen einen Vertrag auf, der durch den Gläubiger persönlich mitunterzeichnet wird.

Vertragsvorschlag:

Vertrag über den Vergleich
zwischen

(Name des Schuldners, Anschrift)

und

(Name des Gläubigers, Anschrift)

§ 1
Vertragsgegenstand ist die bestehende Forderung (Bezeichnung der Angelegenheit) vom (Datum).

§ 2
Zur abschließenden Erledigung der o. g. Angelegenheit schließen die Parteien unter Aufrechtrechterhaltung ihrer jeweiligen Rechtsauffassungen folgenden Vergleich:

1.
Die o. g. Forderung wird durch eine Zahlung in Höhe von 5.000 Euro (in Worten: fünftausend Euro) beglichen.

2.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto (Nummer ..., BLZ ...,) IBAN ... BIC ... bei der ... Bank.

3.
Die Zahlung wird als einmalige Zahlung zum (Datum) fällig.

ODER:
-
3.
Der Gläubiger bewilligt eine Ratenzahlung mit .. monatlichen Raten in Höhe von … Euro, beginnend zum (Datum). Die Raten werden jeweils zum … eines Monats fällig.
-
4.
Nach ordnungsgemäßer Zahlung erlässt der Gläubiger dem Schuldner die Restforderung einschließlich sämtlicher Nebenforderungen endgültig in vollem Umfang.

5.
Soweit die Forderung bei der zuständigen SCHUFA-Stelle gemeldet wurde, wird nach erfolgter Zahlung eine entsprechende Erledigungsmitteilung veranlasst und dem Schuldner eine Löschung erfolgter Einträge gestattet.

§ 3
Erfolgt die Zahlung des vereinbarten Vertrages nicht rechtzeitig
(ODER -je nachdem welches Zahlungsmodell gewählt wird-: Kommt der Schuldner seinen Ratenzahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach oder werden die Raten nicht in vollständiger Höhe angewiesen, so dass sich ein Rückstand ergibt),
lebt die ursprüngliche Forderung in voller Höhe wieder auf und wird sofort fällig.

Die Vereinbarung des Verzichtes auf die Restforderung erlischt in diesem Fall mit sofortiger Wirkung.

Ort, Datum


Unterschrift Schuldner



Unterschrift Gläubiger


Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dies ein Vertragsmuster ist, welches gegebenenfalls auf Ihren Einzelfall hin angepasst werden müsste.
Insbesondere muss die bestehende Forderung richtig und vollständig bezeichnet werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 23. März 2015 | 08:53

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