Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich befürchte, das genannte Schriftstück wird den Gläubiger nicht davon abhalten, weiterhin gegen Sie vorzugehen. Der Gläubiger hat ja nicht einmal selbst das Schreiben verfasst, sondern ein Dritter, so dass sich die Frage stellt, ob dieser Dritte überhaupt den eigentlichen Gläubiger vertreten darf.
Zudem fehlt eine deutliche Aussage, dass die Restforderung erlassen wird. "Vergleichszahlung" kann alles mögliche bedeuten, ggf. auch, dass Sie den Rest später zahlen.
Besser Sie setzen einen Vertrag auf, der durch den Gläubiger persönlich mitunterzeichnet wird.
Vertragsvorschlag:
Vertrag über den Vergleich
zwischen
(Name des Schuldners, Anschrift)
und
(Name des Gläubigers, Anschrift)
§ 1
Vertragsgegenstand ist die bestehende Forderung (Bezeichnung der Angelegenheit) vom (Datum).
§ 2
Zur abschließenden Erledigung der o. g. Angelegenheit schließen die Parteien unter Aufrechtrechterhaltung ihrer jeweiligen Rechtsauffassungen folgenden Vergleich:
1.
Die o. g. Forderung wird durch eine Zahlung in Höhe von 5.000 Euro (in Worten: fünftausend Euro) beglichen.
2.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto (Nummer ..., BLZ ...,) IBAN ... BIC ... bei der ... Bank.
3.
Die Zahlung wird als einmalige Zahlung zum (Datum) fällig.
ODER:
-
3.
Der Gläubiger bewilligt eine Ratenzahlung mit .. monatlichen Raten in Höhe von … Euro, beginnend zum (Datum). Die Raten werden jeweils zum … eines Monats fällig.
-
4.
Nach ordnungsgemäßer Zahlung erlässt der Gläubiger dem Schuldner die Restforderung einschließlich sämtlicher Nebenforderungen endgültig in vollem Umfang.
5.
Soweit die Forderung bei der zuständigen SCHUFA-Stelle gemeldet wurde, wird nach erfolgter Zahlung eine entsprechende Erledigungsmitteilung veranlasst und dem Schuldner eine Löschung erfolgter Einträge gestattet.
§ 3
Erfolgt die Zahlung des vereinbarten Vertrages nicht rechtzeitig
(ODER -je nachdem welches Zahlungsmodell gewählt wird-: Kommt der Schuldner seinen Ratenzahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach oder werden die Raten nicht in vollständiger Höhe angewiesen, so dass sich ein Rückstand ergibt),
lebt die ursprüngliche Forderung in voller Höhe wieder auf und wird sofort fällig.
Die Vereinbarung des Verzichtes auf die Restforderung erlischt in diesem Fall mit sofortiger Wirkung.
Ort, Datum
Unterschrift Schuldner
Unterschrift Gläubiger
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dies ein Vertragsmuster ist, welches gegebenenfalls auf Ihren Einzelfall hin angepasst werden müsste.
Insbesondere muss die bestehende Forderung richtig und vollständig bezeichnet werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte