Sehr geehrter Fragesteller,
die von Ihnen angedachte Lösung liegt durchaus im Bereich des Möglichen, allerdings sollten Sie einige Dinge beachten:
1. Bestrittene Forderungen
Bei den bestrittenen Forderungen handelt es sich um Forderungen die von Seiten des Treuhänders/Insolvenzverwalters entweder komplett oder teilweise bestritten sind. Der Gläubiger kann aber jetzt die Wirksamkeit der Forderungen noch feststellen lassen, entweder durch weitere Nachweise gegenüber dem Treuhänder oder durch Einreichen einer Klage. Aktuell müssten diese Forderungen noch berücksichtigt werden, aufgrund der Unsicherheit dürfte die Vergleichsbereitschaft allerdings erhöht sein.
2. Geleistete Zahlungen
Es ist schwierig die geleisteten Zahlungen Ihrerseits zu berücksichtigen. Es hat voraussichtlich weder die Kostenabrechnung, noch eine teilweise Verteilung an die Gläubiger stattgefunden. Daher können diese auch nicht einschätzen wieviel Geld durch die Insolvenz und wieviel durch von Ihnen bzw. Dritte letztlich insgesamt kommen wird. Sie könnten hier den Treuhänder um eine vorläufige Einschätzung bitten um dann konkrete Zahlen nennen zu können.
3. pfändbare Einkünfte
Leider schreiben Sie nicht, wie hoch die laufenden pfändbaren Beträge Ihrerseits sind. Wenn der Gläubiger sich ausrechnen kann nach 5 -6 Jahren Insolvenz besser dazustehen als bei Ihrem Angebot wird er kaum zustimmen.
4. Wirtschaftlichkeit
Sie sollten sich gut überlegen ob es überhaupt aus Ihrer Sicht Sinn macht jetzt noch Geld aufzubringen um eine Verkürzung der Insolvenz um 2 Jahre zu erreichen. Sie können (rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahre den Antrag stellen) die Verkürzung auf 5 Jahre in jedem Fall bekommen und müssten dann nur noch 2 Jahre ausharren. Ich würde grob schätzen, dass Sie immerhin noch +/- 2.000 € aufwenden müssen um ein sofortiges Ende der Insolvenz zu erreichen.
5. Ablauf
Die Dritte Person müsste zunächst mit den Gläubigern verhandeln (keinesfalls Sie selbst) und entweder aushandeln, dass die Forderung zurückgenommen wird, oder an die Dritte Person verkauft wird und diese dann die Forderungen zurücknimmt. Der zweite Weg dürfte in Ihrem Fall der bessere sein, da dann in jedem Fall ein mögliches Restguthaben aus der Insolvenzmasse zurückfließt. Sobald dies erledigt ist können Sie dann die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung beantragen. Ich würde weiter empfehlen eine recht großzügige Zahlungsfrist zu vereinbaren damit die Verhandlung mit allen Gläubigern abgeschlossen ist bevor irgendwelche Beträge geleistet werden. Wenn sich ein Gläubiger querstellt muss sonst dessen Forderung ganz beglichen werden oder es kommt bei Weigerung der Rücknahme zu erheblichen Verzögerungen.
Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen einen schönen Tag. Ggf. können Sie die kostenfreie Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke
Antwort
vonRechtsanwalt Fabian Fricke
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Ich würde grob schätzen, dass Sie immerhin noch +/- 2.000 € aufwenden müssen um ein sofortiges Ende der Insolvenz zu erreichen.
Meinen sie damit in den nächsten 2 Jahren ? Oder für eine sofortige Beendigung?
Mein monatlich Einkommen liegt bei 1400€ netto und ich trage 155€ monatlich an den Treuhänder ab !
Eine sofortige Beendigung der Insolvenz wäre mir lieber da .
Sehr geehrter Fragesteller,
die 2.000,00 € waren eine grobe Schätzung, falls eine sofortige Beendigung durch Vergleiche erreicht werden soll. Aufrund der jetzt geschilderten Einkommenssituation würde ich die Summe auch weiterhin für angemessen halten, eventuell etwas mehr.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke