Meine g.l. Ehefrau verklagte mich 2008 auf Unterhalt.Dieses Hauptsacheverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Wir schlossen einen Unterhaltsvergleich, auch für die Tochter. Die Tochter ist nun 18. M. E. ist der Vergleich weiter gültig. Es war keine Befristung vorgesehen, von Widerruflichkeit stand da auch nichts. Kann meine Tochter ggfs. eigenständige Klage erheben, oder muß sie zunächst den seinerzeit von ihren Eltern geschlossenen Vergleich angreifen? GGfs. im Zusammenhang mit dem noch schwebenden Hauptverfahren? Welches Gericht ist zuständig?
Danke!
der Vergleich gilt weiter. Der Eintritt der Volljährigkeit ändert daran nichts (so z.B. OLG Hamm, Beschluß vom 7. 11. 2006, Az.: 2 WF 204/06
).
Die Tochter könnte also allenfalls eine Abänderungsklage erheben. Dieses wäre möglich. Der Vergleich würde dann geprüft werden.
Allerdings sind ab Volljährigkeit beide Elternteile unterhaltspflichtig, was Ihre Tochter dann ebenfalls beachten müsste.
Zuständig wäre das Familiengericht, bei dem Sie Ihren Wohnsitz haben.