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Vergabeprozess Kommune - Anzeige möglich?

| 23. Oktober 2019 12:40 |
Preis: 60,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


13:19

Guten Tag.

Meine Frage bezieht sich auf die Ausschreibungen, die eine deutsche Kommune (hier: xxxxx) machen muss. Ich habe für die letzten Jahre trotz grosser Bautätigkeit keine Ausschreibung der Stadt auf der evergabe Plattform gefunden, ausser einer (Campus). Diese wurde kurz nachdem ich in den Sozialen Medien auf ein mögliches Problem aufmerksam gemacht hatte, vor wenigen Tagen von der Stadt veröffentlicht, mit falschem Ort (Karlsruhe anstatt Bad Säckingen) und mit weniger als den, wie ich meine, mindestes 30 Tagen Eingabefrist.

Das Problem dahinter: Niemand ausser der vom Bürgermeister aus seinem Netzwerk ausgewählten Planern und Firmen wird auch nur annähernd die Möglichkeit haben, mitzubieten. Die Pläne sind selbstverständlich bereits erstellt.

Wie muss ich vorgehen? Anzeige erstatten? Wegen was genau? Und an wen gerichtet? Da erst letzten Sonntag der amtierende Bürgermeister in einer sehr denkwürdigen Wahl für weitere 8 Jahre bestätigt wurde, liegt mir eine zeitnahe Antwort sehr am Herzen.

Vielen Dank.

23. Oktober 2019 | 13:02

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie könne das Vorgehen unproblematisch bei Staatsanwaltschaft und / oder Regierungspräsidien anzeigen. Diese werden dann gründlich alle Umstände des Vergabeverfahrens prüfen und die Legalität beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen RA Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 23. Oktober 2019 | 13:06

Vielen Dank, Herr Saeger für die schnelle Rückmeldung. Kann/muss ich mich bei der Anzeige auf irgendetwas berufen, ausser die fehlerhafte Ausschreibung beizufügen, ein Gesetz o. ä.? Das kann formlos erfolgen? Herzlichen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Oktober 2019 | 13:19

Sehr geehrter Fragesteller,

es reicht vollkommen aus den Sachverhalt möglichst präzise zu schildern. Die Behörden werden dann aus allen in Betracht kommenden Delikten im Wege der Amtsermittlung automatisch ermitteln.

Normalerweise erstattet man dann Anzeigen "wegen aller in Betracht kommender Delikte".

MfG RA Saeger

Bewertung des Fragestellers 23. Oktober 2019 | 13:11

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