Sehr geehrter Fragesteller,
Sie könne das Vorgehen unproblematisch bei Staatsanwaltschaft und / oder Regierungspräsidien anzeigen. Diese werden dann gründlich alle Umstände des Vergabeverfahrens prüfen und die Legalität beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen RA Saeger
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Vielen Dank, Herr Saeger für die schnelle Rückmeldung. Kann/muss ich mich bei der Anzeige auf irgendetwas berufen, ausser die fehlerhafte Ausschreibung beizufügen, ein Gesetz o. ä.? Das kann formlos erfolgen? Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
es reicht vollkommen aus den Sachverhalt möglichst präzise zu schildern. Die Behörden werden dann aus allen in Betracht kommenden Delikten im Wege der Amtsermittlung automatisch ermitteln.
Normalerweise erstattet man dann Anzeigen "wegen aller in Betracht kommender Delikte".
MfG RA Saeger