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Verfall Optionsschein

7. August 2010 22:08 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Florian Würzburg

Guten Tag,

Kann ich die Anschaffungskosten fuer einen Optionsschein (gekauft in 2008, Wertlos-Verfall innerhalb eines Jahres) als Werbungskosten in der Steuererklaerung auffuehren?

Es gibt hierzu ein Urteil vom Finanzgericht München, Aktenzeichen 15 K 1050/09 vom 8.10.2009 gegen das allerdings Revision eingelegt wurde das meines Wissens noch offen ist (Aktenzeichen IX R 50/09 ).

Wuerde ich fuer den Fall dass ich in einer Steuernachzahlung die Anschaffungskosten als Werbungskosten angebe riskieren dass sie wegen unrichtiger Angaben als unwirksam zurueckgewiesen wird?

Vielen Dank

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie haben Recht, das Verfahren ist seit dem 21.05.2010 beim BFH anhängig und es ist dort noch keine Entscheidung ergangen.

Sie sollten die Anschaffungskosten als Werbungskosten zur Anlage KAP erklären.

Soweit das veranlagende Finanzamt diese Werbungskosten nicht anerkennen sollte, können Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und zur Begründung auf das Ihnen bekannte beim BFH anhängige Verfahren hinweisen.

Das FA wird eventuell von vornherein die Steuer in Bezug auf die zur Debatte stehenden Werbungskosten vorläufig festsetzen (§ 165 I Nr. 4 AO ), ansonsten kommt nach Einlegung des Einspruchs die Aussetzung des Rechtsbehelfsverfahrens gem. § 363 I AO in Betracht.

Es ist nicht zu erwarten, dass Ihre Einkommensteuererklärung insgesamt wegen der Angabe der Anschaffungskosten zurückgewiesen wird.

Ihnen noch ein angenehmes Wochenende.

FRAGESTELLER 29. September 2025 /5,0
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