Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Küche

21. Februar 2008 15:00 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von


20:51

Kann man eine Küche im Wert von ca. 6.000,00 Euro in einem Betrieb von der Steuer absetzen (ganzer Betrag oder auch teilweise),wenn diese nicht im Betrieb steht, sondern im privaten Haushalt. Macht man sich nicht damit strafbar?

21. Februar 2008 | 16:26

Antwort

von


(141)
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Die Anschaffungskosten der Küche könnte man dann über die jährliche Abschreibung als Betriebsausgaben abziehen, wenn die Küche betrieblich genutzt würde (§ 4 Abs. 4 EStG ).

Für die Zuordnung der Küche zum Betriebsvermögen ist der Standort der Küche im privaten Haushalt zunächst nicht das entscheidende Kriterium, sondern ob die Anzahl der täglich zubereiteten Speisen für eine überwiegend private oder betriebliche Nutzung der Küche spricht.
Lässt sich eine Trennung dabei nicht leicht und einwandfrei durchführen oder ist nur schwer erkennbar, ob die Küche mehr dem betrieblichen Bereich oder mehr der privaten Lebensführung dient, gehört der gesamte Betrag nach § 12 Nr. 1 EStG zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben (R 12.1 EStR).

FAZIT:

Es kommt also darauf an, WIE die Küche genutzt wird.
Wird sie sowohl betrieblich als auch privat genutzt, unterliegen die Aufwendungen wegen nicht eindeutiger Trennung dem vollen Abzugsverbot.
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung oder ggfs. leichtfertiger Steuerverkürzung wäre dann im Einzelnen genauer zu prüfen, wenn die Aufwendungen in diesem Fall als Betriebsausgaben abgezogen würden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.

Mit besten Grüßen

Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt

E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann. Im Übrigen ist der Umfang der gegebenen Antwort auch abhängig von der Höhe des ausgelobten Einsatzes.


Rückfrage vom Fragesteller 21. Februar 2008 | 20:39

Die Küche wurde nur zum privaten Gebrauch genutzt ist zum Teil über die Firma abgesetzt worden und ist jetzt Streitpunkt einer Trennung . Er behauptet daß die Küche (die zuvor eine Schenkung war) plötzlich abbezahlt wurde. Da jetzt eine St-Prüfung in der Firma ist wäre es doch möglich Ihm etwas unegales nachzuweisen denn er hat ja eine in der Firma

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Februar 2008 | 20:51

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn die Küche nur zum privaten Gebrauch genutzt wurde, scheidet ein Betriebsausgabenabzug aus.
Dies wird der Außenprüfer im Rahmen der Belegprüfung aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch selbst feststellen, sodass Sie "ihm" nichts unlegales nachweisen brauchen.

Mit besten Grüßen

Reinhard Schweizer
RA, Dipl.-Fw.

ANTWORT VON

(141)

Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER