Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Die Anschaffungskosten der Küche könnte man dann über die jährliche Abschreibung als Betriebsausgaben abziehen, wenn die Küche betrieblich genutzt würde (§ 4 Abs. 4 EStG
).
Für die Zuordnung der Küche zum Betriebsvermögen ist der Standort der Küche im privaten Haushalt zunächst nicht das entscheidende Kriterium, sondern ob die Anzahl der täglich zubereiteten Speisen für eine überwiegend private oder betriebliche Nutzung der Küche spricht.
Lässt sich eine Trennung dabei nicht leicht und einwandfrei durchführen oder ist nur schwer erkennbar, ob die Küche mehr dem betrieblichen Bereich oder mehr der privaten Lebensführung dient, gehört der gesamte Betrag nach § 12 Nr. 1 EStG
zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben (R 12.1 EStR).
FAZIT:
Es kommt also darauf an, WIE die Küche genutzt wird.
Wird sie sowohl betrieblich als auch privat genutzt, unterliegen die Aufwendungen wegen nicht eindeutiger Trennung dem vollen Abzugsverbot.
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung oder ggfs. leichtfertiger Steuerverkürzung wäre dann im Einzelnen genauer zu prüfen, wenn die Aufwendungen in diesem Fall als Betriebsausgaben abgezogen würden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann. Im Übrigen ist der Umfang der gegebenen Antwort auch abhängig von der Höhe des ausgelobten Einsatzes.
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Schweizer
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:
Die Küche wurde nur zum privaten Gebrauch genutzt ist zum Teil über die Firma abgesetzt worden und ist jetzt Streitpunkt einer Trennung . Er behauptet daß die Küche (die zuvor eine Schenkung war) plötzlich abbezahlt wurde. Da jetzt eine St-Prüfung in der Firma ist wäre es doch möglich Ihm etwas unegales nachzuweisen denn er hat ja eine in der Firma
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn die Küche nur zum privaten Gebrauch genutzt wurde, scheidet ein Betriebsausgabenabzug aus.
Dies wird der Außenprüfer im Rahmen der Belegprüfung aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch selbst feststellen, sodass Sie "ihm" nichts unlegales nachweisen brauchen.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
RA, Dipl.-Fw.