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Verein agiert wie Gewerbebetrieb. Erlaubt oder nicht erlaubt?

9. März 2009 15:59 |
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Vereinsrecht


Unter http://www.slackonline.de/shop/catalog/browse betreibt der Bayerischer Turnverband e.V. einen Webshop in dem er wie ein normaler Gewerbebetrieb Waren zum verkauf anbietet.
Problem: Die Preise sind so tief das kein normaler Händler diese Preise mit gehen kann. Der Marktpreis von Slacklines wird kaputt gemacht.

Frage: Darf ein Gemeinnütziger Verein Ware verkaufen und handeln wie ein Gewerbebetrieb?

Sehr geehrte Ratsuchende, sehr geehrter Ratsuchender,

eingetragene Vereine dürfen im Rahmen des sogenannten Nebentätigkeitsprivilegs eingeschränkt auch wirtschaftlich tätig werden. Die Nebentätigkeit muss allerdings grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Vereinszweck stehen, das heisst, dass sie den Vereinszweck selbst fördern muss. Dies dürfte in Ihrem Fall so sein, weil das Angebot von Slacklines in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zweck des Sportvereins steht.

Andererseits darf sich die wirtschaftliche Tätigkeit des Vereins nicht verselbständigen und sich nicht zu sehr ausweiten, weil ansonsten der nichtwirtschaftliche Zweck des Vereins in den Hintergrund tritt. Dann besteht die Gefahr, dass einem solchen die Rechtsform entzogen wird und dieser wie ein wirtschaftlicher Verein behandelt wird. Ob das in Ihrem Fall so ist, kann aus der Ferne kaum beurteilt werden. Sofern der Verein seinen Zweck maßgeblich durch andere Wege verfolgt als durch den Verkauf der Ware, wird es schwierig sein zu dem Ergebnis zu kommen, dass der Verein eine unzulässige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Die wirtschaftliche Tätigkeit von nichtwirtschaftlichen Vereinen ist in der Praxis leider eine gewisse Grauzone, deren nachhaltige Berurteilung eine sehr konkrete Prüfung erfordert, dass selbst Registergerichte die Frage sehr unterschiedlich beantworten.

Bitte beachten Sie, dass die Auskünfte auf diesem Forum lediglich eine erste Orientierung bieten. Eine nachhaltige anwaltliche Beratung wird durch sie nicht ersetzt. Ich hoffe, Ihnen eine solche Orientierung zunächst gegeben zu haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

RA Dipl.-Jur. Thomas R. Krajewski

Herbert-Weichmann-Straße 7
22085 Hamburg

Tel.: ++49 (0)40 - 226 32 09 - 0
Fax: ++49 (0)40 - 226 32 09 - 99

http://www.anwaltskanzleikrajewski.com

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