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Verdacht der Fälschung von Vaterschaftstest

21. September 2012 21:42 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Hallo,

ich habe ein Kind mit meinem Ex-Freund un er hat auch von dem Jugendamt einen frewilligen Vaterschaftstest gemacht dieser war allerdings negativ und da ich in dieser Ziet noch mit einem anderen Mann intim wat habe ich von diesem ebenfalls einen Test machen dieser war auch negativ. Mein Ex-Freund weigert sich aber einen weieren Test mit einer Haarprobe zu machen da der erste nur mit Speichel gemacht wurde vor dem Jugendamt.

Und meine frage wäre nun ob man so einen Test fälschen kann. Es heißt ja vom Jugendamt man soll 2 Stunden vorher nichts essen und trinken, kann man bei so einem test trinken eigentlich nachweisen oder nicht un verfälscht das den Speichel wenn es 1 Stunde vor Probenentnahme getrunken wird? Und wenn herrauskommt das er bei diesem Test betrogen hat welche Folgen könnte das für ihn haben und welche Möglichkeiten habe ich ihm das nachzuweisen, muss ich da vor Gericht gehen und einen gerichtichen Test anordenen lassen?

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.

Wenn die Speichelprobe unter Aufischt genommen worden ist, wovon im Regelfall auszugehen ist, ist das Ergebnis nicht fälschbar. Auch wenn Speisen und Getränke eingenommen worden sind, ist die DNA-Probe gut separierbar.

Zudem werden bei einem Vaterschaftstest stest 2 Proben entnommen.

Wenn Sie von dem Test nicht überzeugt sind, dann können Sie die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen und zwar mit den Männern, die Ihnen im fraglichen Zeitraum der Empfängnis beigewohnt haben.


Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.

Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.

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