Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, welche ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten einen Antrag auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung gem. § 1598a BGB stellen. Danach kann der Vater zur Klärung der leiblichen Abstammung die Einwilligung von Mutter und Kind verlangen. Verweigert die Mutter die Einwilligung, so kann das Gericht eine nicht erteilte Einwilligung ersetzen und die Duldung der Probenentnahme anordnen.
Sie sollten in dem Antrag darstellen, dass Sie als Vater des Kindes in Frage kommen und dass die Mutter den Test verweigert. Der Antrag lautet auf Ersetzen der nicht erteilten Einwilligung und Duldung der Probenentnahme.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie darüber hinaus eine Interessenvertretung wünschen, so stehe ich Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
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40213 Düsseldorf
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