Mein bekannter hatte vor einger Zeit ein Verhältnis. Sie wurde schwanger und bekam das Kind. Sie behauptet mein Bekannter wäre der Vater und setzt ihm somit physich unter Druck. Als Kindsvater kommt aber auch Ihr Mann infrage. Diesen hat sie auch als Kindsvater angegeben.
Mein Bekannter möchte Klarheit haben, ob es sein Kind ist.
Er hat sie und ihren Mann, der davon weiß, um einen Vaterschaftstest gebeten, beide lehnen ab.
Gibt es für einen Bekannten überhaupt eine Möglichkeit zu erfahren
ob er der Vater ist?
Ihr Bekannter ist nicht klärungsberechtigt im Sinne des § 1598a BGB
.
In dieser Vorschrift wurde der Personkreis ausdrücklich benannt, wobei der "rechtliche" Vater gemeint ist. Der (mögliche) biologischen Vater wurde vom Gesetzgeber dabei ausdrücklich nicht in diesen Kreis der Klärungsberechtigten aufgenommen.
Daher gibt es zur Zeit keine rechtliche Möglichkeit für Ihren Bekannten, die Vaterschaft gegen den Willen des Mutter und des rechtlichen Vaters feststellen zu lassen.