Es gibt einen Vergleich. Das Kind lebt bei der Mutter, welche das ABR für das Bundesland hat. Der Umgang wurde im Vergleich geregelt. Eltern haben sich auf Umgang geeinigt, alles 14 Tage Kind beim Vater von Do. bis. Mo.
Vater erklärt nun laufend, dass er den Umgang nicht wahrnehmen könne und das Kind bei der Mutter verbleiben müsse. Mutter gibt an verhindert zu sein und gemäß Vereinbarung das Kind nicht nehmen zu können. Vater gibt an, dass ihm das egal sei. Was ist zu tun?
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Kind
grundsätzlich - es kommt auf die Art des Vergleiches an - kann auch so eine Regelung im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden und zwar über Antrag bein gericht auf festsetzung eines Zwangsgeldes. Denn Eltern haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, gerade im Bereich des Umgangsrechtes.
Fraglich ist natürlich aber immer, ob so ein "erzwungendes" Umgangsrecht dem Kindeswohl dient - das wage ich zu bezweifeln.
Daher sollte die Kindesmutter überlegen, den Vergleich entsprechend abzuändern und Komntakt zunächst mit dem Jugendamt aufnehmen.
Sollten beide Elternteile sich nicht um Ihr Kind kümmern wollen (verhindert sein), muss das Jugendamt eingeschaltet werden, damit dann ggfs. eine Pflegefamilie für das Kind schnell gefunden werden kann.