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Urteil nach Rechtskraft

| 17. Oktober 2022 19:46 |
Preis: 33,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


07:47

Ich bin wegen 316 StGB verurteilt worden und es wurde eine Sperre nach 69a StGB angeordnet. Nun ist zwei Monate später nach der Hauptverhandlung das rechtskräftige Urteil gekommen.
Ich habe gesehen dass etwas in meinen persönlichen Verhältnissen falsch aufgeführt worden ist obwohl ich in der Hauptverhandlung es richtig gesagt habe.

Kann ich bei Gericht einen Antrag auf Korrektur stellen ohne dass an meiner Strafe oder Sperre sich etwas zu meinem Nachteil verändert? In einem Schreiben der Staatsanwaltschaft welche mich über das Enddatum der Sperre informiert hat welches Schreiben zeitgleich mit dem Urteil gekommen ist steht drin dass die Sperre mit der richterlichen Entscheidung beginnt. Würde so ein Korrekturantrag eine neue richterliche Entscheidung über den Beginn der Sperre entfalten? So hätte ich die Zeit seit der Hauptverhandlung in den Sand gesetzt und die Sperre beginnt von vorne sehe ich das so richtig? Bin ich überhaupt verpflichtet den Fehler richtig zu stellen können mir Nachteile entstehen?

Danke für eine Antwort.

17. Oktober 2022 | 20:13

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zwar kennt die Strafprozessordnung (StPO) keine Urteilsberichtigung (anders als die Zivilprozessordnung), dennoch sind Urteilsberichtigungen unter denselben Voraussetzungen möglich (BGH, Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 310/90 -, NJW 1991, S. 1900). Schreiben Sie dem Strafgericht, dass in ihren persönlichen Verhältnissen ein Fehler aufgetaucht ist. Am Schuldspruch und an bereits laufende Fristen hat die Urteilskorrektur keine Auswirkungen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Rückfrage vom Fragesteller 17. Oktober 2022 | 21:43

Sehr geehrter Herr El-Zaatari,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

Das bedeutet eine solche Korrektur ist keine neue richterliche Entscheidung eines Urteils? Können Sie mir sagen wo ich auch entsprechendes in einem Gesetzestext o.ä. finden kann.

Wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Oktober 2022 | 07:47

Gerne beantworte ich ihre Nachfragen.

Genau, eine Korrektur des Urteils ist keine neue Entscheidung. Der Schuldspruch verändert sich hierdurch nicht. Wie bereits erwähnt, ist die Korrektur des Urteils nicht gesetzlich geregelt, sie ist aber durch die Rechtsprechung anerkannt (Das Urteil vom Bundesgerichtshof habe ich bereits zitiert).

Ich hoffe ihre Nachfragen nunmehr beantwortet zu haben und freue mich über eine positive Bewertung.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 18. Oktober 2022 | 08:29

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Sehr schnelle und gute Beratung gerne jederzeit wieder.
Was mich nur etwas irritiert in der Antowort bei der Rückfrage hieß es nur noch dass sich der Schuldspruch nicht verändert. Ich hoffe es ändert sich auch nichts an der Maßregel bei Beginn der ursprünglichen Sperre? Vielleicht kann der Anwalt hier ja im Rahmen der Bewertung noch etwas ergänzen dann ist wirklich alles top. Vielen Dank.

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Vielen Dank für ihre Bewertung. Durch die Korrektur wird weder der Schuldspruch, noch die Maßregel geändert.
Sie können also aufatmen.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 18. Oktober 2022
5/5,0

Sehr schnelle und gute Beratung gerne jederzeit wieder.
Was mich nur etwas irritiert in der Antowort bei der Rückfrage hieß es nur noch dass sich der Schuldspruch nicht verändert. Ich hoffe es ändert sich auch nichts an der Maßregel bei Beginn der ursprünglichen Sperre? Vielleicht kann der Anwalt hier ja im Rahmen der Bewertung noch etwas ergänzen dann ist wirklich alles top. Vielen Dank.


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