Am 12. November 2018 wurde ich krank und befand mich inklusive der betrieblichen Wiedereingliederung bis zum 17. Februar 2020 im Krankenstand.
Aus dem Jahr 2018 habe ich noch 8 Tage Resturlaub. Nach meiner Rechnung müsste ich aus den Jahren 2018 und 2019 noch 38 Tage Resturlaub haben. Die Personalabteilung ist da aber der Meinung es wären nur 30 Tage. Wie viele Tage Resturlaub habe ich tatsächlich noch?
Eventuell ist folgender Abschnitt aus meinem Arbeitsvertrag relevant:
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 und dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) sowie den die ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifbestimmungen in der für das Land Baden-Württemberg jeweils geltenden Fassung.
auch nach meiner Auffassung haben Sie immer noch die 38 Urlaubstage und zwar 8 aus dem Jahre 2018 und 30 aus dem Jahre 2019.
Ich denke, die Personalabteilung geht davon aus, daß Sie bis zum 31.03.2019 den Urlaub aus dem Jahre 2018 verwirkt haben, weil es diese Frist bis zur spätesten Geltendmachung im Folgejahr in der Tat erst einmal gibt.
Aber, der Europäische Gerichtshof hat jüngst entschieden, daß ein kranker Arbeitnehmer, der seinen Urlaub nicht bis zum 31.03. des Folgejahres nehmen konnte, nach nationalen Bestimmungen des Urlaubsrechts aus Deutschland ( Bundesurlaubsgesetz ) seinen Anspruch nicht verlieren kann.
Fragen Sie mal nach WARUM hier 8 Tage fehlen sollen. Ich denke mal, es ist der alte Anspruch aus 2018, der Ihnen dann aber immer noch zusteht.