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Urlaubsanspruch in Mutterschutzfrist vorher nehmen

5. November 2010 10:13 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

ich werde ab 06.12.2010 in Mutterschutz gehen. Entbindungstermin ist der 17.01.2011. Meine Personalabteilung hat mir nun mitgeteilt, daß mir für die Monate Jan.-März 2011 insgesamt 8 Urlaubstage zustehen. Ich würde diese Urlaubstage gerne noch 2010 nehmen, dies ist laut der Abrechnungsstelle meiner Firma aber nicht erlaubt. Der Urlaub wird mir bis nach meinem 3-jährigem Erziehungsurlaub aufgehoben, ich kann ihn also erst 2014 nehmen.
Kann mir der AG verweigern, den Urlaub noch 2010 zu nehmen, obwohl betriebliche Belange bestimmt keine Rolle spielen, da wir gerade nicht sehr viel Arbeit haben?

Vielen Dank

5. November 2010 | 10:31

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.

Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muß der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. In § 7 Abs. 3 S. 2, 3 BUrlG ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise auf das Folgejahr übertragen werden kann. Die Übertragung des Urlaubs in das vorhergehende Jahr ist nicht vorgesehen.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen daher die Gewährung des Urlaubes für 2011 im Jahr 2010 zu Recht verweigern.


Rechtsanwalt Ralf Morwinsky

ANTWORT VON

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