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Urlaub zwischen 2 Krankmeldungen

6. Oktober 2009 13:55 |
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Arbeitsrecht


Zusammenfassung

Wenn ein Arbeitnehmer von Montag bis Freitag krankgeschrieben war, kann ein Arbeitgeber dann für Samstag und Sonntag eine Krankschreibung vom Arzt fordern, obwohl es keine Arbeitstage waren?

Nein, für Arbeitsfreie Tage kann der Arbeitgeber keine Krankschreibung vom Arzt fordern.

Hallo,

ich bin seit längerem Krank geschrieben ( stress geschichte). Ich habe mich mal am Anfang der Problematik für 2 Wochen krank schreiben lassen. Danach habe ich ohne auf die Arbeit zu gehen ein paar Tage Urlaub eingelegt in der Hoffnung das ich dann nochmal richtig entspannen kann. Nach dem Urlaub merkte ich das es noch nicht so dolle ist und habe mich dann wieder krank schreiben lassen.
Nun zu meinem Problem:

Krankschreibung 1: Ging von Montags bis Freitag.
Dann nahm ich von von Montag bis Mittwoch nochmal Urlaub.
Und ließ mich ab Donnerstag wieder krank schreiben.

Mein Arbeitgeber hätte jetzt gerne eine Krankmeldung von mir die den Samstag & Sonntag inkludiert. Obwohl ich an den Tagen nicht arbeiten muss, es wird argumentiert das ich ja durchgehend krank war. Nur ist das ganze schon ein paar Wochen her und ich bekomme für die 2 Tage keine Krankmeldung mehr im nachhinein.

Brauche ich überhaupt eine Krankmeldung da ich ja Urlaub genommen habe und somit nicht zusammenhängend krank war? Und wenn ja, wie gehe ich damit um das ich einfach keine habe und auch nicht nochmal eine bekomme da es schon etwas her ist?
Zum damaligen Zeitpunkt aus denke ich das ich mich richtig verhalten habe. Im gesamtkontext der längeren krankheit bin ich mir nicht sicher wie ich mich da jetzt verhalten soll.

Vielen Dank im Vorraus

Sehr geehrte Fragende,
sehr geehrter Fragender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworte:
Wenn Sie zunächst von Montag bis Freitag krankgeschrieben waren und Sie am Wochenende nicht krank waren, kann Ihr Arbeitgeber auch keine Krankmeldung für Samstag und Sonntag von Ihnen verlangen. Dafür, dass Sie bereits am Samstag und Sonntag wieder gesund waren spricht auch, dass Sie von Montag bis Mittwoch Urlaub genommen haben, der Ihnen von Ihrem Urlaubsanspruch abgezogen wird. Wären Sie durchgehend krank gewesen, hätten Sie aufgrund der Krankheit auch keine Urlaubstage in Anspruch nehmen müssen.
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber also mit, dass Sie keine Krankmeldung für Zeiten abgeben können, in denen Sie nicht krank waren.

Ich hoffe Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.

Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne im Rahmen eines Mandats zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Sattler
Rechtsanwalt

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