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Urheberrechtsverletzung

17. Februar 2006 05:01 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Auf Grund von Arbeitslosigkeit verdiene ich nebenbei durch ein angemeldetes Kleinstgewerbe ,durch den Verkauf von Sämereien bei Ebay ein paar Euros .Dies mache ich schon mehrere Jahre .Heute bekam ich einen Brief einer Rechtsanwaltskanzlei, anbei Vollmacht über unlauterer Wettbewerb ,Unterlassung und Schadensersatz.Weiters eine Unterlassungs-u. Verpflichtungserklärung.Der Anlaß wurde damit begründet , ich hätte von einer Domain geschützte Schriftwerke kopiert und ohne Kenntnis der Mandantin in meinen Ebay Seiten kopiert .Dies stimmt auch .
Was nicht stimmt ist ,die Klägerin hat mir vor geraumer Zeit mündlich in ihren Geschäft ,auch auf ihre Präsens im Internet aufmerksam gemacht .Auch auf meine Frage, ob man Teile von Beschreibungen verwenden könne ,wurde dies mit ja beantwortet .Ich solle mal ab und zu was gutes dafür in ihr Forum schreiben ,das wäre schon in Ordnung.Schriftlich habe ich leider nichts .Anbei war ein Pflanzenfreund von mir der alles mitgehört hat .
Frage wie soll ich mich verhalten und hat ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg .

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten versuchen, mit den Anwälten der Gegenseite in Dialog zu treten und diesen die Dinge aus Ihrer Sicht zu schildern. Hält man dennoch an der geforderten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung fest, sollten Sie zumindest versuchen, sich über den Gegenstandswert zu einigen.

Auf einen Prozess würde ich es nicht ankommen lassen. Denn Sie müssten darlegen und beweisen, dass man Ihnen die mündliche Genehmigung zur Verwendung der Beschreibungen gegeben hat. Außerdem kommt es darauf an, was genau gesagt wurde und welcher Umfang der Genehmigung sich daraus ergibt. Leicht kann es passieren, dass das Gericht der Auffassung ist, Sie hätten schlichtweg zuviel abgekupfert.

Ratsam ist außerdem, sich einen Anwalt vor Ort zu nehmen, da eine abschließende Beurteilung ohne Kenntnis der geforderten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung und der genaueren Umstände des Gespräches in dem Laden nicht möglich ist. Die hier gemachten Aussagen dürfen daher auch nur als generelle Hinweise aufgefasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt

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