Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sollten versuchen, mit den Anwälten der Gegenseite in Dialog zu treten und diesen die Dinge aus Ihrer Sicht zu schildern. Hält man dennoch an der geforderten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung fest, sollten Sie zumindest versuchen, sich über den Gegenstandswert zu einigen.
Auf einen Prozess würde ich es nicht ankommen lassen. Denn Sie müssten darlegen und beweisen, dass man Ihnen die mündliche Genehmigung zur Verwendung der Beschreibungen gegeben hat. Außerdem kommt es darauf an, was genau gesagt wurde und welcher Umfang der Genehmigung sich daraus ergibt. Leicht kann es passieren, dass das Gericht der Auffassung ist, Sie hätten schlichtweg zuviel abgekupfert.
Ratsam ist außerdem, sich einen Anwalt vor Ort zu nehmen, da eine abschließende Beurteilung ohne Kenntnis der geforderten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung und der genaueren Umstände des Gespräches in dem Laden nicht möglich ist. Die hier gemachten Aussagen dürfen daher auch nur als generelle Hinweise aufgefasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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