Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn die Kartenmotive oder die Designs der Decks (noch) dem Urheberrechtsschutz unterliegen, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie durch die Rechteinhaber auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn Sie ohne deren Erlaubnis die Karten in eigenem Content benutzen.
Es empfiehlt sich deshalb entweder bei den Rechteinhabern nach einer Erlaubnis oder eine kostenpflichtigen Lizenz zu fragen oder Karten zu verwenden für deren Gestaltung kein Urheberrechtsschutz mehr gilt, weil der Urheber bereits länger als 70 Jahre tot ist.
Ich vermute, dass viele der Content Creation, die ähnliche Inhalte anbieten wie Sie es planen, mit traditionellen Karten arbeiten für die es keinen Urheberrechtsschutz gibt.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
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Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Somit gilt für die allgemeinen Tarotkarten (Rider-Waite) oder Lenormand, Zigeunerkarten kein Urheberrecht mehr, da diese seit mehr als 70 Jahren bestehen? Egal, wer die Karten wie illustriert hat? Leider findet man auf den Kartendecks oft keinen Hinweis, ob es ein Urheberrecht auf Design etc. noch gibt. Daher bin ich immer im Zwiespalt, ob ich mich hier rechtlich strafbar mache oder nicht. Entschuldigen Sie, wenn ich hier noch einmal nachfragen muss. Ich danke Ihnen für eine weitere Antwort.
Und wünsche Ihnen erst einmal ein paar besinnliche Ostertage.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Es kommt im Einzelfall darauf an, ob die Darstellung eine eigene schöpferische Leistung ist. Ein Nachdruck historischer Karten unterfällt nicht dem Urheberrecht. Eine eigene Darstellung traditioneller Tarot-Karten-Symbole schon.
Man müsste sich das für jedes Deck einzeln anschauen. Auch das Datum des Drucks oder der Verlag können darüber Aufschluss geben.
Sie können mir gerne auch eine E-Mail schreiben, dann würde ich mir ein einzelnes Deck anschauen und dazu auch eine konkrete Rückmeldung geben, ob dieses noch dem Urheberrechtsschutz unterliegt. Das muss man aber tatsächlich jeweils im Einzelfall prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-