Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Heil und Kostenplan für gesetzlich Versicherte in Deutschland gilt gemäß § 5 Abs.1
Urhebergesetz als gemeinfrei, weil er ein amtliches Werk darstellt, das durch eine deutsche Reichs-, Bundes- oder Landesbehörde veröffentlicht wurde. Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und Behörde im Sinne des VwVfG.
Gemeinfreiheit bezeichnet in Deutschland alle Werke, die keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder ihm nie unterlegen haben. Gemeinfreie Werke können durch jedermann kostenlos verwendet werden. Praktisch heißt das, dass der Kostenplan frei kopiert, übersetzt, überarbeitet oder genutzt werden darf.
An sich können Eingabeformulare in ihrer Form und Gestaltung selbstverständlich urheberrechtlichen Schutz genießen (gemäß §2 I Nr.7 UrhG
, der auch Formulare erfasst), sie müssen aber die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. Was bei dem Kostenplan unabhängig von der Gemeinfreiheit schon zweifelhaft wäre.
Ihre Frage ist also ganz klar mit "Nein" zu beantworten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Pia Cristina Heldermann, Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller
19. November 2012 | 19:44
Mein Gedanke war, dass dieses Formular jemand "geschaffen" hat.
Ich kann dieses Formular also auf meiner Webseite benutzen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
19. November 2012 | 20:20
Ja, es wurde geschaffen, das stimmt, aber eben für die Allgemeinheit. Sie können dieses Formular deshalb auf Ihrer Website zum Download für Patienten bereitstellen. Ganz richtig.