Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Interview und damit auch das gesprochene Wort unterliegen dem Urheberrecht. §2 UrhG
normiert ausdrücklich das Sprachwerk.
Allerdings ist zu beachten, dass einzelne Worte aus einem Interview oder einzelne Äußerungen noch nicht das Urheberrecht verletzen (so das LG Hamburg -Urteil vom 27.04.2011 – Az.: 308 O 625/08
). Dies würde noch nicht die Schöpfungshöhe erreichen.
Das gilt zwar für einfache Sätze, aber nicht für komplexere Themen oder Sachverhalte.
Es wäre auch abzuwägen, ob an der Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht. Das wäre eher zu bejahen auf einer Informationsseite, ob das öffentliche Interesse jedoch bei einem Lied im Vordergrund steht oder eher Ihr wirtschaftliches Interesse ist fraglich.
Beachten Sie auch, dass ggf. amerikanisches Recht Anwendung finden kann und dort gelten andere Regelungen, die ggf. noch schärfer sind.
Ich würde daher ohne Zustimmung etwas nicht veröffentlichen oder dies nochmals anwaltlich genauer prüfen lassen unter Zusendung des Songs etc.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 09.04.2020 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht