Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Urheberrecht Altklausuren/ Mathekurs

| 16. Januar 2015 08:50 |
Preis: 58€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

wir möchten einen Kurs anbieten, der zur Vorbereitung auf eine Mathematikklausur an einer Universität dienen soll.

In diesem Kurs sollen Altklausuren und Übungsblätter sowie deren (selbsterstellte) Lösungen besprochen werden.
Die Altklausuren und Übungsblätter sind auf der Homepage des Mathematik-Professors öffentlich zum Download zugänglich (kein Passwort-Schutz oder dergleichen).
Wird durch einen solchen Kurs das Urheberrecht des Verfassers der Übungsblätter und Altklausuren verletzt? Oder lässt sich ein solches Problem mit dem Argument umgehen, dass die Studenten ja selbst auf die Materialen zugreifen können und in dem Kurs nur die dazugehörigen (selbsterstellten) Lösungen besprochen werden?

Mit freundlichen Grüßen

16. Januar 2015 | 09:31

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Klausuren und Prüfungs- oder Übungsaufgaben erreichen regelmäßig die erforderliche Schöpfungshöhe, um urheberrechtlich geschützt zu sein (vgl. z.B. LG Köln, 19.05.1993 - <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=28%20O%20424/92" target="_blank" class="djo_link" title="LG Köln, 19.05.1993 - 28 O 424/92: Urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer Hausarbeit - "BGB-Ha...">28 O 424/92</a>). Ein Kopieren, Verteilen oder Veröffentlichen dieser Klausuren ohne Einwilligung des Erstellers wäre daher eine Urheberrechtsverletzung.

Nicht untersagt ist dagegen, die veröffentlichten Klausuren in einem Kurs zu besprechen und selbst entwickelte Lösungen hierzu anzubieten. Sie dürfen dabei aber eben keine Kopien der Klausuren und Übungsblätter erstellen und verteilen, dieses Ausgangsmaterial müssten sich die Studenten selbst verschaffen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 21. Januar 2015 | 16:22

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

alles sehr zufriedenstellend

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Jan Wilking »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 21. Januar 2015
5/5,0

alles sehr zufriedenstellend


ANTWORT VON

(2753)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht