Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel (Fortbildung)?

19. April 2018 16:20 |
Preis: 80€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegeben ist folgende Rückzahlungsklausel (auszugsweise):

"Der Arbeitnehmer verpflichtet sich die vom Arbeitgeber tatsächlich übernommenen Fortbildungskosten an diesen zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis während oder innerhalb von 36 Monaten nach Beendigung der Fortbildung vom Arbeitnehmer gekündigt wird oder aus vom Arbeitnehmer zur vertretenden Gründen vom Arbeitnehmer, vom Arbeitgeber oder im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird." (...)

Halten Sie die genannte Klausel für wirksam bzw. unwirksam?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung mit einer entsprechenden Begründung.


19. April 2018 | 18:07

Antwort

von


(1460)
Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
Tel: 017663831347
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Aus meiner Sicht ist diese Klausel unwirksam, da Sie gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verstößt. Diesem Leitgedanken folgend muss eine Rückzahlungsklausel die auf den Arbeitnehmer zukommenden Kosten dem Grunde und der Höhe nach angeben,

Diese Kosten müssen nicht auf den Cent genau beschrieben werden, aber in zumutbarer Weise.Es müssen auch Art und Berechnungsgrundlage der Kosten benannt werden (vgl. BAG, Urt. v. 21.08.2012 - 3 AZR 698/10 ).

Darüber hinaus scheint die Frist von 36 Monaten übermäßig lang. Hier ist ein Zeitraum von 36 Monaten nach der Rechtsprechung nur denkbar, wenn die Fortbildung über 6 Monate andauerte.

Hier wäre also genau zu prüfen, wie lange die Fortbildung dauerte. Gehen Sie ein Innerhalb der 26 Monate wäre darüber hinaus auch nur eine anteile Erstattung denkbar.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(1460)

Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
Tel: 017663831347
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Internet und Computerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER