Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach meiner erste Einschätzung gehe ich auch nicht von einem größeren Problem aus - vor dem Hintergrund der bisherigen Nutzungen, die nämlich ansonsten nicht zulässig gewesen wären.
Im Einzelnen:
Eine Nutzungsänderung kommt hier durchaus in Betracht, wobei aber eine gewisse "Erheblichkeitsschwelle" überschritten sein muss.
Letztlich wird man aber sagen müssen, dass ja in der Tat ein größerer Supermarkt dort betrieben worden ist, was nicht ohne Weiteres zulässig ist.
Keiner Baugenehmigung bedürfen z. B. insbesondere Nutzungsänderungen von Gebäuden und Räumen, die nicht im Außenbereich (im Gegensatz zum Innenbereich - der im Zusammenhang bebauten Ortslage) liegen, wenn nämlich für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung gelten.
Dabei erscheint mir in der Tat ein Betrieb eines Supermarkts - wie Sie selbst sagen - um Einiges nutzungsintensiver. Insofern sind also Beeinträchtigungen bei einer Diakonie eher nicht zu erwarten, im Vergleich zur Supermarktnutzung.
Wenn aber hier keine der Eigenart des Baugebietes widersprechende Belästigungen oder Störungen zu erwarten sind, haben Sie nichts zu befürchten und die Erfolgsaussichten sind gut.
Es müsste allerdings auch noch geprüft werden, ob ein (der geplanten Nutzung widersprechender) Bebauungsplan gegeben ist und/oder um welches Baugebiet es sich handelt, Gewerbegebiet, Mischgebiet, Wohngebiet etc.
Insgesamt ist aber nach dem baurechtlichen Systemgefüge eine Nutzungsmöglichkeit durchaus wahrscheinlich - analog zu der bisherigen Nutzung.
Sie sollten aber wie gesagt - und auch der Hausverwalter vorgeschlagen hat - sicherheitshalber die Gemeinde kontaktieren, da diese ansonsten erfahrungsgemäß früher oder später darauf aufmerksam werden wird und Vorsorge besser (und billiger) ist als Nachsorge.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Danke für die Ausführungen.
Aus Zeitgründen haben wir keine Möglichkeit hier Bauanfragen zu stellen, da wir froh und glücklich sind, überhaupt seriöse Mieter gefunden zu haben.
Sind an und für sich 2 Mieter schon ein Grund für eine Nutzungsänderung?
Es könnte ja ein Mieter einen Teil nutzen und wegen Schallschutzgründen, werden eben Gipsständerwände eingezogen, wie in normalen Büros.
Also gibt es vielleicht kleine Schlupflöcher die man zusätzlich noch nutzen könnte?
Danke für Ihre Mühe.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:
Nein, es kommt ganz grundsätzlich auf die jeweilige Nutzung an, jedenfalls bei zwei Mietern. Das isoliert betrachtet stellt noch keine Nutzungsänderung da.
Es wäre in der Tat eher an die Gipsständerwände aus Schallschutzgründen zu denken, aber eben allein in mietrechtlicher Hinsicht, dass sich kein Mieter über den anderen beschweren kann, so z. B. eine Mietminderung vermieden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt