1. Haupt- und Nebenwohnsitz
Wenn Sie als Eheleute zusammen veranlagt werden wollen, so dürfen Sie nicht getrennt leben (§ 26 EStG
). Daher wären dafür unterschiedliche Hauptwohnsitze hinderlich.
2. Kfz, Versicherungen etc.
Für alles andere ist es "Hose wie Jacke", wenn nicht explizit anders vereinbart (z. B. im Arbeitsvertrag). Denn Ihrem Arbeitgeber etc. geht es darum, Sie zu erreichen und zu identifizieren. Das geschieht über eine Anschrift, unter der Sie auch erreichbar sind.
Sollten Sie noch Fragen haben, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Guten Abend,
vielen Dank für die Antwort. Was ich vergessen habe zu erwähnen ist, dass wir steuerlich getrennt veranlagt werden. Der Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt der Zweitwohnung sagte, dass wir beide den Statuswechsel Haupt-/Zweitwohnsitz durchführen müssten. Kurioserweise kann man den Statuswechsel im "virtuellen Rathaus" auch weitgehend online durchführen (und muss nur noch zur Änderung des Perso vorstellig werden), und in dem Formular wird explizit gefragt, ob der Ehepartner auch einen Statuswechsel durchführen möchte. Das steht ja im Widerspruch zur Aussage des Mitarbeiters im Einwohnermeldeamt. Wie sieht das bei getrennter Veranlagung aus?
Und noch die Nachfrage zur Zulassung des Kfz: Kann das am Zweitwohnsitz angemeldet bleiben?
Vielen Dank!
1. Einkommensteuer
Wenn Sie ohnehin sich getrennt veranlagen lassen, dann spielt es keine Rolle, wo Sie Ihren Haupt- und/oder Nebenwohnsitz haben und wo Ihre Frau. Da sind Sie dann ganz frei von steuerlichen Überlegungen.
2. Kfz-Zulassung
Ihr eigenes Kfz muss an Ihrem Hauptwohnsitz zugelassen sein. Wenn das Kfz daher auf Ihren Namen läuft und Sie Ihren Hauptwohnsitz wechseln, dann müssten Sie auch Ihr Kfz ummelden. Am Zweitwohnsitz können Sie es leider nicht auf sich zulassen.
Wenn Ihre Frau allerdings an "Ihrem" alten Wohnsitz mit Hauptwohnsitz bleibt, könnten Sie das Kfz auch auf Ihre Frau als Halterin anmelden.