Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Untermieter zahlt nicht und ist nicht mehr auffindbar

25. Oktober 2006 13:07 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Hallo,

Ich habe im September 2004 mit einem entfernten Bekannten einen Gewerblichen Raum zum Musizieren angemietet.
Leider konnte er bereits ab dem 1.10.2004 seine Miete nicht mehr bezahlen...ich habe sie daher eine Zeitlang für ihn übernommen.
Im Februar 2005 zahlte er mir dann sogar die Mietschulden für den Zeitraum.

Ab Februar 2005-Januar 2006 zahlte er jedoch nichts...und wir hatten ausgemacht das er mir das Geld in Raten zahlt...er nannte mir ein paar Termine zu denen er angeblich Geld bekommen sollte und zahlen wollte...doch das geschah leider bis heute nicht.

WIr hatten ein paar mal in letzter Zeit telefonischen Kontakt und er versprach mir, er würde vorbeikommen um die Sache zu besprechen.

Aber jetzt hat er sich wohl verkrochen und kann ihn telefonisch nicht erreichen.

Meine Frage ist nun...kann ich eine Anzeige wegen Mietbetrug schalten oder nicht?

Leider fehlt mir seine Adresse...ich weiß nur wie ich seine Freundin telefonisch erreichen kann.

Was kann ich tun um mein Geld wiederzubekommen bzw. wie ich finde seine Adresse heraus um ihm eine Mahnung etc.. zu schicken ?

Der Streitwert liegt bei etwa 1700 Euro

Vielen dank im Vorraus

Sehr geehrter Ratsuchender ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf Grund Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

I. Eine Anzeige wegen Betruges halte ich als nicht angebracht, denn es müsste nachweisbar sein, dass Ihr Mitmieter bei Abschluss des Mietvertrages bereits wusste, dass er die Miete nicht bezahlen wird können und wollen. Da er aber anfangs zahlte, ist wohl eher davon auszugehen, dass er in Zahlungsschwierigkeiten ist. Dies allein stellt aber noch keinen Straftatbestand dar. Insbesondere ermöglicht Ihnen eine Anzeige nicht, an Ihr Geld zu gelangen.

II. Weiteres Vorgehen:
In Ihrem Fall werden Mahnungen wohl keinen Sinn machen. Sie sind berechtigt auch sofort einen Mahnbescheid zu beantragen.
Das Problem ist natürlich die Zustellung. Ein Mahnbescheid muss zugestellt werden. Versuchen Sie über eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt die aktuelle Adresse herauszubekommen. Vielleicht ist Ihnen die Freundin behilflich. Auch gibt es im Internet einige Dienste, die solch eine Adressauskunft anbieten.

Sollten Sie keine zustellungsfähige Adresse haben, so kann Klage erhoben werden, bei der auch eine öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung an der Gerichtstafel möglich ist.

Ergänzend möchte ich auf folgendes hinweisen. Meine Auskunft umfasst wesentliche Gesichtspunkte die im geschilderten Fall allgemein zu beachten sind. Daneben können weitere Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem ganz anderen Ergebnis führen können. Deshalb sind verbindliche Empfehlungen darüber, ob und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.

Ich hoffe Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung einen Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia Vetter


FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER