Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Zu Frage 1) Ist dies zulässig?
Für eine abschließende Beurteilung wäre es sinnvoll, die Unterlassungserklärung insgesamt zu betrachten.
Dennoch möchte ich versuchen, Ihnen anhand ihrer Darstellung eine Einschätzung zur Rechtslage zu geben. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es um ein konkretes Nahrungsergänzungsmittel, für das ihnen untersagt wurde, im geschäftlichen Verkehr mit der Angabe „Darmreiniger" zu werben.
Sie möchten nun offenbar dieses Produkt bewerben, indem sie als Zusatzleistung ein E-Book anbieten, dessen Titel „Die effektive Darmreinigung" ist.
Zwar ist diese Form der Werbung zumindest in dem von Ihnen zitierten Ausschnitt der Unterlassungserklärung nicht ausdrücklich genannt, von einer solchen Unterlassungsverpflichtung sind aber auch sog. kerngleiche Verstöße umfasst.
Meiner Einschätzung nach liegt hier in der von ihnen beabsichtigten Werbung in Kombination mit dem E-Book eine solche Kern gleiche Handlung, so dass Sie mit dieser Art der Werbung für das Produkt gegen die Unterlassungserklärung verstoßen und eine Vertragsstrafe schulden würden.
Das E-Book ist nämlich ausdrücklich an das Produkt gekoppelt und die angesprochenen Verkehrskreise (= der Verkäufer/Verbraucher) kann dieses Angebot nur so verstehen, dass in den E-Book erklärt Beziehung Weise darauf hingewiesen wird, weshalb dieses Produkt thematisch mit dem Begriff „Darmreinigung" oder „Darmreiniger" in Verbindung steht. Der Verbraucher kann dieses Angebot also nur so verstehen aus meiner Sicht, dass diesem Produkt zwar indirekt aber trotzdem sehr deutlich eine Verbindung zu dem Thema Darmreinigung zugeschrieben wird.
Meine Antwort auf den Punkt gebracht lautet daher leider, dass dieses die von ihnen geplant vor dem Hintergrund der abgegebenen Unterlassungserklärung nicht zulässig ist, sodass ich Ihnen ausdrücklich hiervon abraten muss, weil Sie ansonsten eine Vertragsstrafe riskieren.
Zu Frage 2) Das Produkt wird bei Amazon verkauft. Auf der Produktdetailseite gibt es Kundenrezensionen, die ein altes Foto des Produktes zeigen. Auf dem alten Foto ist noch der Aufdruck "Darmreiniger" auf der Produktverpackung zu sehen. Wie soll mit solchen Rezensionen umgegangen werden, die ja von uns aus nicht beeinflusst werden können?
Diese stellt in der Tat ein Problem dar. Zwar könnten sie argumentieren, dass Sie nicht aktiv werben, nach den Auffassungen vieler Gerichte und auch nach meinen eigenen Erfahrungen im Wettbewerbsrecht muss sich ein gewerblicher Verkäufer im Einzelfall auch solche Inhalte zurechnen lassen, die in seinem Angebot (auch in Rezensionen) erscheinen.
Ich würde Ihnen daher dringend anraten, die Kunden und/oder Amazon darum zu bitten, die alten Produktfotos zu entfernen, damit Sie jegliches Risiko, gegen die Unterlassungserklärung zu verstoßen, ausgeräumt haben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste
Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
- Fachanwalt für IT-Recht-
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Antwort
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