Sehr geehrter Ratssuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.
1. Wie Sie selbst richtig erkannt haben, existiert in dieser Angelegenheit noch keine rechtliche Klarheit, da es noch kein höchstrichterliches Urteil gibt.
2. Es gibt zwei Urteile (wahrscheinlich die von Ihrem Mitbewerber angeführten), die die Position Ihres Mitbewerbers bestätigen. Demgegenüber steht ein Urteil des LG Flensburg, welches Ihre Position stärkt.
3. Faktisch stehen Sie vor dem Problem, was Sie nun tun sollen.
Hierzu gibt es mehrere denkbare Szenarien:
a) Sie zahlen die Strafe und hoffen, dass es damit sein Bewenden hat.
b) Sie zahlen die Strafe und lassen Ihre Homepage bzw. den Shop von einem Kollegen überprüfen (gerne übernehme auch ich dies für Sie), wodurch jedoch Gebühren anfallen.
c) Sie wehren sich gegen den Mitbewerber. Hierzu ist es allerdings unumgänglich, dass Sie einen Kollegen mit der Angelegenheit betrauen. Dieser kann Ihnen Ihre Chancen in einem möglichen Rechtsstreit aufzeigen und mit Ihnen gemeinsam eine Taktik des weiteren Vorgehens entwickeln.
4. Tatsache ist, dass es hier von einigen Anwälten die Chance gesehen wird, schnell an Gebühren zu kommen. Meine Ansicht ist, dass man sich dem nicht beugen sollte. Dies hängt aber immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Eins ist jedoch klar: Wenn Sie nichts unternehmen, besteht nicht einmal die Chance, dass Sie in der Sache obsiegen. Weiterhin ist auch klar, dass die Gegenseite etwas von Ihnen will. Im Zweifel muss also die Gegenseite Ihren Anspruch geltend machen (was sie ja schon getan hat). Widersprechen Sie diesem Anspruch, muss die Gegenseite gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Anders käme sie nicht zum gewünschten Erfolg. Daran sollte sich auch Ihr weiteres Vorgehen orientieren.
Zusammenfassend würde ich Ihnen daher raten, sich an einen Kollegen vor Ort zu wenden. Dieser kann dann überprüfen, ob der angebliche Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliegt oder nicht und Ihnen sagen, wie Sie sich für den jeweiligen Fall verhalten sollten. Gerne können Sie sich diesbezüglich auch an meine Kanzlei wenden. Hierdurch fallen dann jedoch weitere Gebühren an.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 01.11.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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