Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Man muss zwei Dinge auseinanderhalten. Ganz grundsätzlich sind sie verpflichtet alles zu tun um den Mindestunterhalt für ihre Kinder sicherzustellen. Dazu gehört nach der Rechtsprechung des BGH war auch das an Nebenjob angenommen wird beispielsweise am Wochenende. Das alles hat seine Grenzen bei den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und bei der Frage der persönlichen Zumutbarkeit. Es kommt auch darauf an ob sie Umgangskontakte zu ihren Kindern haben und wenn ja wie diese ausgestaltet sind. Ganz grundsätzlich unter schreiten Sie zur Zeit mit ihrem Einkommen den Selbstbehalt von 1080 € weil man das Nettoeinkommen ja auch noch um berufsbedingte Aufwendungen kürzen muss.
Es kommt des Weiteren darauf an warum sie eine neue Arbeitsstelle haben, also auf den Grund der Beendigung der bisherigen Tätigkeit.
An das Geld ihrer jetzigen Ehefrau kann das Job Center nicht herangehen allerdings kann man berücksichtigen dass sie mit einem Partner zusammen leben und das kann zu einer Kürzung des Selbstbehalts um 10 % führen.
Selbst dann wäre der bisherige Unterhalt aber zu hoch. Ich gehe auf grund ihrer Arbeitszeiten momentan davon aus dass eine Nebenbeschäftigung zumindest schwierig wäre. Das Job Center darf natürlich nicht eigenmächtig über den Unterhaltsanspruch entscheiden, wenn eine Neuberechnung abgelehnt wird sollten Sie einfach den Unterhalt kürzen, es sei denn es gibt eine vollstreckbare Jugendamtsurkunde oder einen anderen Titel. Sie benötigen dringend anwaltliche Hilfe.
Wenn Sie die Berechnung nicht mehr akzeptieren und weniger zahlen müsste das Job Center aus dem übergeleiteten Unterhaltsanspruch gegen Sie gerichtlich vorgehen. Am Ende wird das Familiengericht entscheiden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
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