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Unterhaltszahlungen neu berechnen

10. Juli 2017 22:20 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Zusammenfassung

Mindestunterhalt im Mangelfall.

Hallo
Ich habe seit 01.07.einen neuen Job und verdiene weniger als vorher! Dies habe ich dem Jobcenter mitgeteilt,mit der Bitte den Unterhalt für meine Kinder neu zu berechnen!
Die Antwort vom Jobcenter war sehr bösartig!!!!! Sie schrieben mir wortwörtlich,das ich mir genau überlegen sollte,ob ich es neu berechnen lasse,da ich sowieso schon unter dem Mindestunterhalt liege. Deweiteren teilten Sie mir mit,das ich verpflichtet wäre mir noch einen Nebenjob zu suchen um den Unterhalt zahlen zu können. Ich bin z.Zt.vollzeitbeschäftigt mit einer 6-Tage Woche und einer Arbeitszeit von 10:00-19:00 Uhr! Mein Arbeitgeber würde dem auch nicht zustimmen!
Seit 06.2017 bin ich neu verheiratet,meine Frau hat zwei Kinder und ist in der Privatinsolvenz,können Sie an ihr Geld ran gehen?
Bin mir sehr unsicher was ich machen soll.....melde ich bin beim Jobcenter nicht mehr,würde alles so bleiben wie es ist!
Verdiene im neuen Job 1460 netto und davon gehen noch 100€ Arbeitgeberdahrlehen ab und zahle z.Zt. 468€ Unterhalt nach der alten Berechnung.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Purrucker

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Man muss zwei Dinge auseinanderhalten. Ganz grundsätzlich sind sie verpflichtet alles zu tun um den Mindestunterhalt für ihre Kinder sicherzustellen. Dazu gehört nach der Rechtsprechung des BGH war auch das an Nebenjob angenommen wird beispielsweise am Wochenende. Das alles hat seine Grenzen bei den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und bei der Frage der persönlichen Zumutbarkeit. Es kommt auch darauf an ob sie Umgangskontakte zu ihren Kindern haben und wenn ja wie diese ausgestaltet sind. Ganz grundsätzlich unter schreiten Sie zur Zeit mit ihrem Einkommen den Selbstbehalt von 1080 € weil man das Nettoeinkommen ja auch noch um berufsbedingte Aufwendungen kürzen muss.
Es kommt des Weiteren darauf an warum sie eine neue Arbeitsstelle haben, also auf den Grund der Beendigung der bisherigen Tätigkeit.

An das Geld ihrer jetzigen Ehefrau kann das Job Center nicht herangehen allerdings kann man berücksichtigen dass sie mit einem Partner zusammen leben und das kann zu einer Kürzung des Selbstbehalts um 10 % führen.
Selbst dann wäre der bisherige Unterhalt aber zu hoch. Ich gehe auf grund ihrer Arbeitszeiten momentan davon aus dass eine Nebenbeschäftigung zumindest schwierig wäre. Das Job Center darf natürlich nicht eigenmächtig über den Unterhaltsanspruch entscheiden, wenn eine Neuberechnung abgelehnt wird sollten Sie einfach den Unterhalt kürzen, es sei denn es gibt eine vollstreckbare Jugendamtsurkunde oder einen anderen Titel. Sie benötigen dringend anwaltliche Hilfe.
Wenn Sie die Berechnung nicht mehr akzeptieren und weniger zahlen müsste das Job Center aus dem übergeleiteten Unterhaltsanspruch gegen Sie gerichtlich vorgehen. Am Ende wird das Familiengericht entscheiden.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht

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