Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und insbesondere unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Zunächst ist zu sagen, dass Sie verpflichtet sind, sich zu melden und Ihre Ex-Frau grundsätzlich, um Unterhaltsvorschuss zu erhalten, auch verpflichtet ist, Ihren Aufenthaltsort dem Amt zu nennen, wenn ihr dieser bekannt ist.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung, die Ihre Ex-Frau auf Antrag erhält. Somit kann Sie auch ohne weiteres dem Amt mitteilen, dass Sie einen weiteren Leistungsbezug nicht wünscht.
Eine Begründung hierfür ist nicht notwendig. Jedoch gehe ich davon aus, dass das Amt hier nachfragen wird.
Da Sie inzwischen Ihrer Ex-Frau Unterhalt für Ihre Kinder zahlen, hätte Ihre Ex-Frau dies bereits dem Amt gegenüber anzeigen müssen. Die danach noch gewährten Unterhaltsvorschusszahlungen sind daher grundsätzlich von Ihrer Ex-Frau zurückzuzahlen.
Die Zahlungen können natürlich als Begründung für die Beendigung des Bezuges genannt werden.
Das Einkommen Ihrer Ex-Frau selbst spielt keine Rolle, da es hier nur um den Unterhalt für Ihre Kinder geht und es daher allein auf Ihr Einkommen ankommt.
Ich rate Ihnen abschließend an, schnellstmöglich Ihre finanziellen Angelegenheiten zu klären und auch sich offiziell zu melden, da ansonsten weitere Schwierigkeiten auf Sie zukommen könnten.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Müller
(Rechtsanwalt)
Vielen Dank für die Antwort!
Als erstes eine Anmerkung: Per heute zahle ich noch nichts an meine Exfrau, das möchte ich erst ab Juli machen und deshalb soll das Jugendamt die Zahlungen ab Juli einstellen, da soll es keine Überlagerungen/Doppelzahlungen geben.
Die kleine Nachfrage: Inwieweit muss ich Ihrer Anmerkung "Jedoch gehe ich davon aus, dass das Amt hier nachfragen wird." Beachtung schenken? Das Amt soll so wenig wie möglich meine Exfrau oder mich "nerven" und so wenig wie möglich wissen/erfahren. Gibt es eine Rechtsgrundlage, auf Basis derer das Amt mit dem Antrag zur Einstellung der Zahlungen jetzt mehr wissen muss als bisher?
Sehr geehrter Fragesteller,
die Rechtsgrundlage ist hier § 6 UhVorschG. Danach hat das Amt gegen die Eltern des Berechtigten ein umfassendes Auskunftsrecht. Dies ist der Fall, da § 7 UhVorschG vorsieht, dass die Ansprüche die die Kinder während der Zeit der Unterhaltsvorschusszahlung hatten, auf das Land übergehen.
Kommt Ihre Ex-Frau dem Auskunftsersuchen nicht nach, so begeht Sie möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Solange also noch Auskünfte zur Durchführung des UhVorschG vom Amt benötigt werden, kann Auskunft verlangt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Müller
(Rechtsanwalt)