Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt.
> Ihre Tochter muss Sie nicht auf Unterhalt verklagen.
§ 850c Abs. 1 S. 2 ZPO
lautet: "Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung [...] einem Verwandten [...] Unterhalt, so erhöht sich der Betrag, bis zu dessen Höhe Arbeitseinkommen unpfändbar ist [...]."
Voraussetzung ist also eine gesetzliche Unterhaltspflicht und auch die tatsächliche Zahlung.
Prütting / Gehrlein:, ZPO Kommentar, 8. Auflage 2016, Autor: Ahrens § 850c ZPO
, Rdnr. 25: "Für die Berechnung darf sich der Drittschuldner auf die vorliegende Lohnsteuerkarte stützen. Allerdings sind die Angaben nicht bindend, da sie mit den Freibeträgen auf steuerliche und nicht vollstreckungsrechtliche Kriterien abstellen"
> Sie teilen dem Arbeitgeber schriftlich mit, dass zwar kein Kindergeld mehr gezahlt wird, sich Ihre Tochter aber in der Erstausbildung befindet und Sie Unterhalt in konkreter Höhe leisten.
Mit dieser Mitteilung muss der Arbeitgeber den Pfändungsfreibetrag anpassen. Mittels Studienbescheinigung und Kontoauszug können Sie auch Belege vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Mein Arbeitgeber bezweifelt nicht meine Angaben. Aber, er sagt, das ihm die Hände gebunden sind, solange nicht " von Amtswegen", meine Zahlungspflicht festgestellt wird.
Wie komme ich am schnellsten und einfachsten zu dieser Feststellung meiner Zahlungspflicht ?
MfG
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihr Arbeitgeber hat unrecht.
Verklagen Sie Ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht auf den unpfändbren Betrag, der Ihnen zusteht. Ihr Arbeitgeber erfüllt seine arbeitsvertragliche Lohnzahlungspflicht nicht, wenn er unpfändbare Beträge an den Gläubiger, statt an Sie auszahlt.
Bestehen Zweifel über die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen beantragen Sie beim Vollstreckungsgericht eine Klarstellung über Ihre Unterhaltspflicht gegenüber Ihrer Tochter im Wege eines Ergänzungsbeschluss analog § 850c ZPO
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Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt