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Unterhaltsforderung aus den USA

7. Februar 2009 20:10 |
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Internationales Recht


Ich habe mit meiner Ex-Freundin (vielleicht) ein unehliches Kind . Beide leben in den USA/Maryland. Vor einigen Tagen habe ich Post von einem „Circut Court“ aus Maryland bekommen um die Vaterschaft und den evtl. Unterhalt festzustellen.

1. Da ich die Vaterschaft abstreiten möchte, frage ich mich, wer die Kosten für einen Gen-Test zahlen muss. Und wie ist der Ablauf eines Gen-Tests aus den USA?

2. Sollte der Vaterschaftstest positv ausfallen, frage ich mich,

a. ob meine Ex-Freundin für die letzten 4 Jahre rückwirkend Unterhaltsanspruch hat? Wie würde ein rückwirkender Unterhalt berechnet werden (auf Basis der jetztigen Einkünfte oder aufgrund der damaligen Einkünfte)?

b. was passiert, wenn ich den Unterhalt nicht aufbringen kann (ich bin Student)? Können dann meine Eltern zu Zahlungen gezwungen werden?

c. ob es in den USA staatliche Unterstützung gibt (wie Kindergeld in Deutschland), falls beide Elternteile den Unterhalt nicht aufbringen können?

3. Wo finde ich einen Anwalt, der mich vor einem Gericht in Maryland vertreten könnte (am Besten mit Deutschkenntnissen und dem Spezialgebiet Familienrecht)?

Ich weiß bereits, dass in meinem Fall amerikanisches Recht (spezieller: das Family Law aus Maryland) einschlägig ist. Darum bitte ich um eine Antwort, die sich auf das dortige Recht bezieht. Es gilt wohl das "Maryland Paternity Law". Ich weiß bereits, dass der Unterhaltsanspruch noch nicht verjährt ist (§ 5-1006 (a)) Maryland Code, Family Law).

Vielen Dank bereits im Vorraus für Ihre Mühe!

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